Ausländische Erwerbstätige sind ein Teil unseres Arbeitsmarkts. Die Zuwanderung ist nicht frei. Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. In der Schweiz gelten für alle die gleichen Bestimmungen (Arbeitsverträge, Arbeitnehmerschutz usw.). Der Einsatz ausländischer Erwerbstätiger braucht Regeln zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.
Erwerbstätigkeit mit Ausweis S
Personen mit Ausweis S können in der Schweiz arbeiten. Sie benötigen dafür eine Bewilligung.
Schweizer Unternehmen stellen ausländische Erwerbstätige an
Ausländische Unternehmen entsenden ihre Mitarbeitenden in die Schweiz
Erwerbstätige entsenden aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)
Erwerbstätige entsenden aus der EU/EFTA (über 90 Tage)
Erwerbstätige entsenden aus Drittstaaten
Selbständige Dienstleistungserbringer aus dem Ausland
Selbständige Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)
Selbständige Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA (über 90 Tage, bewilligungspflichtige Branchen)
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