Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Selbständige Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA (über 90 Tage)

Selbständige Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA, die an mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, reichen beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein Gesuch ein.

So stellen Sie das Gesuch zur Dienstleistungserbringung

Schritt
1

Reichen Sie das Gesuch mit allen Unterlagen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Arbeitseinsatz beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.

Gesuch Selbständige Dienstleistungserbringer

Dafür benötigen Sie:

  • Amtlicher Beleg der Selbständigkeit
  • Lebenslauf
  • Kopie des Passes
  • Kopie des Auftrags oder Werkvertrags

Schritt
2

Senden Sie das Gesuch mit allen Unterlagen und unterschrieben vorzugsweise per E-Mail oder per Post an das Amt für Wirtschaft (AWI):

E-Mail

Amt für Wirtschaft
Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Schritt
3

Die zuständige Migrationsbehörde stellt Ihnen bei positiver Beurteilung die Einreisebewilligung aus.

Schritt
4

Beachten Sie: Bei einer Arbeitsmarktkontrolle weisen Sie folgende Dokumente vor:

  • Ausländerrechtliche Bewilligung
  • Sozialversicherungsformular A1
  • Kopie des Vertrags (Auftrag/Werkvertrag)
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