Personen aus der EU/EFTA, die selbständig Dienstleistungen erbringen, können an maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Es besteht eine Meldepflicht.
So erfüllen Sie die Meldepflicht
Schritt1
Melden Sie spätestens acht Tage vor Beginn Ihren Arbeitseinsatz. Dafür benötigen Sie:
- Personalien
- Angaben zum Unternehmen
- Einsatzort und Aufenthaltsdauer
- Kontaktangaben in der Schweiz während des Einsatzes
Schritt2
Erfassen Sie die Meldung im Online-Meldeverfahren.
Schritt3
Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail einen Bescheid.
Schritt4
Beachten Sie: Bei einer Arbeitsmarktkontrolle weisen Sie auf Verlangen folgende Dokumente vor:
- Meldebestätigung
- Sozialversicherungsformular A1
- Kopie des Vertrags (Auftrag/Werkvertrag)