Ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, das seine Arbeitskräfte in die Schweiz entsendet, reicht beim Amt für Wirtschaft (AWI) für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ein Entsendegesuch ein.
So stellen Sie das Entsendegesuch
Schritt1
Reichen Sie für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer das Entsendegesuch mindestens vier Wochen vor dem geplanten Arbeitseinsatz beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.
Sie benötigen dafür:
- Lebenslauf
- Ausbildungsnachweise / Diplome
- Kopie des Passes
- Kopie des Auftrags oder Werkvertrags
Schritt2
Senden Sie das Gesuch mit allen Unterlagen und unterschrieben vorzugsweise per E-Mail oder per Post an das AWI:
Amt für Wirtschaft
Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Schritt3
Die Arbeitsbewilligung des Amts für Wirtschaft (AWI) und die Aufenthaltsbewilligung müssen vor der Aufnahme der Arbeit vorliegen.
Schritt4
Während des Arbeitseinsatzes zahlen Sie die in der Schweiz geltenden Löhne. Den orts- und branchenüblichen Lohn erfahren Sie beim Amt für Wirtschaft.
Formular Lohnanfrage
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