Ein Schweizer Unternehmen kann im Meldeverfahren beliebig viele Erwerbstätige aus der EU/EFTA anstellen. Der Arbeitseinsatz in der Schweiz ist pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf 90 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
So erfüllen Sie die Meldepflicht
Schritt1
Beachten Sie, dass für Berufe, die gesamtschweizerisch eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent oder mehr aufweisen, die Stellenmeldepflicht gilt. Im Check-up des SECO erfahren Sie, ob die zu vergebende Stelle meldepflichtig ist.
Schritt2
Für die Meldung benötigen Sie:
- Personalien
- Berufliche Qualifikation
- Geplante Tätigkeit in der Schweiz
- Angaben zur verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen
Schritt3
Erfassen Sie die Meldung im Online-Meldeverfahren.
Schritt4
Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail einen Bescheid.
Schritt5
Die Meldebestätigung muss vor dem Stellenantritt vorliegen.