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Erwerbstätige entsenden aus der EU/EFTA (über 90 Tage)

Ein Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA, das an mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr seine Arbeitskräfte in die Schweiz entsendet, reicht beim Amt für Wirtschaft (AWI) für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ein Entsendegesuch ein.

So stellen Sie das Entsendegesuch

Schritt
1

Sie reichen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Arbeitseinsatz beim Amt für Wirtschaft (AWI) für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer das Gesuch zum Stellenantritt ein.

Entsendegesuch

Sie benötigen dafür:

  • Lebenslauf
  • Ausbildungsnachweise / Diplome
  • Kopie des Passes
  • Kopie des Auftrags oder Werkvertrags

Schritt
2

Senden Sie das Gesuch mit allen Unterlagen und unterschrieben vorzugsweise per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument in einem einzigen PDF-Dokument oder per Post an das AWI:

E-Mail

Amt für Wirtschaft
Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Schritt
3

Die Arbeitsbewilligung des Amts für Wirtschaft (AWI) und die Aufenthaltsbewilligung müssen vor der Aufnahme der Arbeit vorliegen.

Schritt
4

Während des Arbeitseinsatzes zahlen Sie die in der Schweiz geltenden Löhne. Den orts- und branchenüblichen Lohn erfahren Sie beim Amt für Wirtschaft (AWI).

Formular Lohnanfrage
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