Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z. B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeitsvermittlung an.
Dokumentieren Sie Ihre Stellensuche
Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie monatlich mindestens acht Bewerbungen nachweisen. Beginnen Sie spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sofern möglich. Ausnahmen gelten, wenn Ihnen weniger als drei Monate bleiben, z. B. bei kurzer Kündigungsfrist, einem befristeten Vertrag unter drei Monaten oder einer Kündigung während der Probezeit.
Ihre Bewerbungen können Sie im Job-Room bei «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» unter «VOR Eintritt Arbeitslosigkeit» erfassen.
Ihre Login-Informationen sendet Ihnen Ihre zuständige Regionale Arbeitsvermittlung nach der Anmeldung per E-Mail zu.
So melden Sie sich online an
Schritt1
Füllen Sie das Onlineformular unter folgendem Link aus:
Schritt2
Nachdem wir Ihre Anmeldung bearbeitet haben, erhalten Sie weitere Informationen per E-Mail oder Post.
Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang finden.
Schritt3
Während Ihrer Arbeitslosigkeit unterstützt Sie die Regionale Arbeitsvermittlung mit Beratungsgesprächen. Ihre Arbeitslosenkasse prüft Ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) und ist Ihr Ansprechpartner für alle finanziellen Fragen. Unabhängig von Ihrer Wahl ist die Höhe des Arbeitslosengeldes bei allen Arbeitslosenkassen gleich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst bei einer Arbeitslosenkasse anmelden können, nachdem Sie bei der Regionalen Arbeitsvermittlung angemeldet sind.