Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beim RAV online anmelden

Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z. B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an.

Dokumentieren Sie Ihre Stellensuche

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie monatlich mindestens 8 Bewerbungen nachweisen. Beginnen Sie spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sofern möglich. Ausnahmen gelten, wenn Ihnen weniger als 3 Monate bleiben, z. B. bei kurzer Kündigungsfrist, einem befristeten Vertrag unter 3 Monaten oder einer Kündigung während der Probezeit.

Ihre Bewerbungen können Sie im Job-Room bei «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» unter «VOR Eintritt Arbeitslosigkeit» erfassen.

Ihre Login-Informationen sendet Ihnen Ihr zuständiges RAV nach der RAV-Anmeldung per E-Mail zu.

So melden Sie sich online an

Schritt
1

Für Ihre Online-Anmeldung beim RAV benötigen Sie Ihre AHV-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrem AHV-Ausweis oder Ihrer Krankenversicherungskarte. Die AHV-Nummer beginnt stets mit der Ziffer 756 und sieht beispielsweise so aus: 756.1234.5678.90.

Schritt
2

Füllen Sie das Onlineformular unter folgendem Link auf arbeit.swiss aus:

Online-Anmeldung RAV

Schritt
3

Nach Ihrer Online-Anmeldung wird sich das RAV telefonisch bei Ihnen melden, um

  • Ihre Daten zu ergänzen, die für die definitive Anmeldung beim RAV erforderlich sind.
  • einen Termin für Ihr erstes Beratungsgespräch beim RAV zu vereinbaren.
  • die Arbeitslosenkasse zu wählen, die Ihre Arbeitslosenentschädigung bearbeitet.

Schritt
4

Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine E-Mail, die Ihnen die weiteren Schritte inkl. Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse detailliert erläutert.

Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang finden.

Schritt
5

Während Ihrer Arbeitslosigkeit unterstützt Sie das RAV mit Beratungsgesprächen. Ihre Arbeitslosenkasse prüft Ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) und ist Ihr Ansprechpartner für alle finanziellen Fragen. Unabhängig von Ihrer Wahl ist die Höhe des Arbeitslosengeldes bei allen Arbeitslosenkassen gleich.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst bei einer Arbeitslosenkasse anmelden können, nachdem Sie beim RAV angemeldet sind.

Weitere Informationen

  • Sie können sich auch persönlich beim RAV vor Ort anmelden. So gehen Sie vor.

  • So beantragen Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung

  • FAQ rund um die Arbeitslosigkeit

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