Dieses Nachschlagewerk bietet Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer der Schweiz wissenswerte und nützliche Informationen rund um Themen der Arbeitslosigkeit.
Für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz ist Ihre Nationalität nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Ausländerinnen und Ausländer benötigen eine gültige Aufenthaltsbewilligung, um diesen Anspruch geltend zu machen.
Falls Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, müssen Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung in Ihrem Wohnsitzland beantragen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen Ihres Wohnsitzlandes für den Erhalt der Entschädigung.
Ja, Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen:
- Arbeitslosenkasse des Kantons Bern
- Unia Arbeitslosenkasse
- syndicom Arbeitslosenkasse
- Syna-Arbeitslosenkasse
Jede Arbeitslosenkasse erbringt die gleiche Leistung.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung genau kennen und über die Leistungen und Fristen informiert sind.
Für Ihre Stellensuche finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) viel Wissenswertes auf der Plattform arbeit.swiss.
arbeit.swiss ist die offizielle Plattform des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für Themen rund um Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung in der Schweiz. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Informationen, Formulare und Tools wie den «Job-Room». Während arbeit.swiss Ihnen digitale Unterstützung bietet, übernimmt das RAV die persönliche Beratung, und die Arbeitslosenkasse kümmert sich um finanzielle Leistungen. Alle drei arbeiten Hand in Hand, um Sie optimal zu unterstützen.
Der Job-Room auf arbeit.swiss ist die grösste Plattform für Stellen in der Schweiz. Er ist ideal für Personen, die arbeitslos sind und beim RAV und der Arbeitslosenkasse angemeldet sind. Er hilft ihnen bei:
1. Stellensuche
- Sie sehen Stellen 5 Tage bevor sie öffentlich publiziert werden.
- Sie speichern interessante Stellen und richten ein E-Mail-Abo ein.
2. Zusammenarbeit mit dem RAV und der Arbeitslosenkasse.
- Sie tragen Ihre Bewerbungsbemühungen direkt online ein.
- Sie teilen wichtige Informationen direkt mit dem RAV und der Arbeitslosenkasse.
3. Bewerbungen
- Sie laden Ihren Lebenslauf und andere Unterlagen hoch.
- Sie behalten den Überblick über alle Bewerbungen und gespeicherten Stellen.
Ihre Login-Daten erhalten Sie automatisch vom RAV nach der Anmeldung.
Weitere Informationen
Job-Room: Führen Sie Ihr Dossier digital
Personen mit Ausweis S können sich für die Stellenvermittlung anmelden. Wenn der Ausweis S noch nicht vorliegt, genügt der positive Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des SEM.
Als Stellensuchende oder Stellensuchender müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Absicht, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
- Sie sind arbeitsmarktfähig, d. h., Sie besitzen berufliche Qualifikationen, die im Arbeitsmarkt gefragt sind.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse in Deutsch, Französisch oder Englisch.
- Sie haben eine Arbeitsbewilligung.
Personen mit Ausweis S können in der Schweiz selbstständig eine Arbeitsstelle suchen und annehmen. Dazu brauchen sie eine Arbeitsbewilligung, die der Arbeitgeber beantragen muss. Wie Sie als Arbeitgeber/-in vorgehen finden sie auf dieser Website:
So beantragen Arbeitgeber/-innen eine Arbeitsbewilligung für Mitarbeiter/-innen mit Schutzstatus S