Sie haben eine Arbeit angenommen und erzielen dabei ein Einkommen, das kleiner ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung? Das erzielte Einkommen aus dieser Tätigkeit nennt man Zwischenverdienst. In diesem Fall haben Sie Anrecht auf eine Kompensationszahlung der Arbeitslosenversicherung.
Ihre Vorteile bei einem Zwischenverdienst
- Sie bleiben im Arbeitsmarkt integriert, behalten den täglichen Arbeitsrhythmus, und es entstehen keine Lücken in Ihrem Lebenslauf.
- Die Erfahrung zeigt, dass Sie bei einer Bewerbung bessere Chancen haben, wenn Sie bereits eine Arbeit haben.
- Sie erwerben neue Referenzen und knüpfen neue Kontakte.
- Neu gewonnene Arbeitszeugnisse helfen bei der Stellensuche ebenso wie ein gut aufgebautes Beziehungsnetz.
- Sie verbessern Ihr Einkommen.
- Sie verbrauchen Ihre verfügbaren Taggelder weniger schnell.
- Sie erwerben neue Beitragszeiten, ausser es handelt sich um einen selbstständigen Zwischenverdienst.
Ihre Pflichten im Zwischenverdienst
- Sie bemühen sich während dem Zwischenverdienst nachweislich um eine Dauerstelle und nehmen die Beratungstermine beim RAV wahr.
- Sie beenden Ihre Beschäftigung im Zwischenverdienst für eine zumutbare Dauerstelle.
Sie melden den Zwischenverdienst Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater und deklarieren ihn bei Ihrer Arbeitslosenkasse.
Berechnungsbeispiel
Eine 44-jährige arbeitslose Frau, deren Lohn in der letzten festen Stelle 5000 Franken betrug, verdient durch den Zwischenverdienst 2000 Franken pro Monat. Dabei entspricht ihr Lohn den orts- und berufsüblichen Ansätzen. Die Frau hat Unterstützungspflichten und darum Anspruch auf 80 Prozent ihres letzten versicherten Lohns.
ohne ZV | mit ZV | |
---|---|---|
Versicherter Lohn | 5000 | 5000 |
abzüglich Zwischenverdienst | 0 | -2000 |
Zwischentotal | 5000 | 3000 |
Kompensationszahlung (=80% vom Zwischentotal) | 4000 | 2400 |
plus Zwischenverdienst | 0 | +2000 |
Total Einkommen | 4000 | 4400 |
Taggeld ohne Zwischenverdienst | -4000 | -4000 |
Mehrverdienst dank Zwischenverdienst | 0 | 400 |
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