Sie sind beim RAV angemeldet? Dann können Sie für drei Monate in einem EU/EFTA-Land nach einer Stelle suchen und erhalten während dieser Zeit Ihre Schweizer Arbeitslosenentschädigung. Dies gilt für Schweizerinnen und Schweizer sowie für Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten.
So beantragen Sie Arbeitslosenentschädigung für Ihre Stellensuche in der EU/EFTA
Schritt1
Bitte kontaktieren Sie mindestens 14 Tage vor Ihrer Abreise Ihre RAV-Beraterin oder Ihren RAV-Berater, um Ihre Stellensuche im Ausland zu planen. Nach der Klärung der Situation erhalten Sie vom RAV das Formular «Antrag auf Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland» zum Ausfüllen.
Während der Stellensuche im Ausland
Schritt2
Ihre RAV-Beraterin oder Ihr RAV-Berater prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen das aufgefüllte Formular PD U2 «Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit» ab.
Melden Sie sich persönlich innerhalb von sieben Tagen bei der ausländischen Arbeitsvermittlung mit dem Formular PD U2.
Wann der dreimonatige Leistungsbezug beginnt und endet ist im Formular PD U2 festgelegt.
Schritt3
Arbeitslosenkasse
Das Formular «Angaben der versicherten Person» reichen Sie weiterhin monatlich bei Ihrer Schweizer Arbeitslosenkasse ein. Sie erhalten dieses Formular von Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater.
Rückkehr in die Schweiz
Schritt4
Kehren Sie nach Ablauf der drei Monate in die Schweiz zurück, melden Sie sich gleich am ersten Tag nach Ihrer Rückkehr persönlich vor Ort beim zuständigen RAV.
Beachten Sie, dass die Zeit zwischen der Abmeldung im Ausland und der Anmeldung in der Schweiz von der Arbeitslosenkasse nicht entschädigt wird.
Schritt5
Kehren Sie nach den drei Monaten nicht in die Schweiz zurück, werden Sie automatisch von Ihrem RAV abgemeldet.
Weitere Informationen
Ihr zuständiges RAV finden Sie auf Standorte RAV