Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beim RAV vor Ort anmelden

Sie haben die Möglichkeit, sich persönlich bei jedem RAV-Standort im Kanton Bern anzumelden. Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z. B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an.

Dokumentieren Sie Ihre Stellensuche

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie monatlich mindestens 8 Bewerbungen nachweisen. Beginnen Sie spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sofern möglich. Ausnahmen gelten, wenn Ihnen weniger als 3 Monate bleiben, z. B. bei kurzer Kündigungsfrist, einem befristeten Vertrag unter 3 Monaten oder einer Kündigung während der Probezeit.

Nutzen Sie hierfür das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen».

So melden Sie sich vor Ort an

Schritt
1

Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte, Pass oder Führerausweis

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis

Bewerbungsdossier:

  • Eine Kopie Ihres vollständigen Bewerbungsdossiers, inklusive aktuellem Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und Diplomen.

Weitere wichtige Dokumente:

Hier finden Sie das zuständige RAV für Ihren Wohnort:

Schritt
2

Wählen Sie Ihre Arbeitslosenkasse frei aus

Das RAV unterstützt Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit mit Beratungsgesprächen. Ihre gewählte Arbeitslosenkasse ist verantwortlich für die Prüfung und Auszahlung Ihrer Arbeitslosenentschädigung, die auch als Arbeitslosengeld bekannt ist.

Unabhängig von Ihrer Wahl ist die Höhe des Arbeitslosengeldes bei allen Arbeitslosenkassen gleich. Der RAV-Empfang wird Sie nach Ihrer Kassenwahl fragen und diese vermerken.

Schritt
3

Nach Ihrer Anmeldung beim RAV erhalten Sie Ihre Kundenmappe, die Sie Schritt für Schritt durch den weiteren Prozess führt. In dieser Mappe finden Sie ebenfalls alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung bei Ihrer Arbeitslosenkasse.

Weitere Informationen

 

  • FAQ rund um die Arbeitslosigkeit

Ihr zuständiges RAV finden Sie auf Standorte RAV

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