Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z. B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeitsvermittlung an.
Dokumentieren Sie Ihre Stellensuche
Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie monatlich mindestens acht Bewerbungen nachweisen. Beginnen Sie spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sofern möglich. Ausnahmen gelten, wenn Ihnen weniger als drei Monate bleiben, z. B. bei kurzer Kündigungsfrist, einem befristeten Vertrag unter drei Monaten oder einer Kündigung während der Probezeit.
Ihre Bewerbungen können Sie im Job-Room bei «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» unter «VOR Eintritt Arbeitslosigkeit» erfassen.
Ihre Login-Informationen sendet Ihnen Ihre zuständige Regionale Arbeitsvermittlung nach der Anmeldung per E-Mail zu.
So melden Sie sich online an
Schritt1
Für Ihre Online-Anmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrem AHV-Ausweis oder Ihrer Krankenversicherungskarte. Die AHV-Nummer beginnt stets mit der Ziffer 756 und sieht beispielsweise so aus: 756.1234.5678.90.
Schritt2
Füllen Sie das Onlineformular unter folgendem Link auf arbeit.swiss aus:
Schritt3
Nach Ihrer Online-Anmeldung wird sich die Regionale Arbeitsvermittlung telefonisch bei Ihnen melden, um
- Ihre Daten zu ergänzen, die für die definitive Anmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung erforderlich sind.
- einen Termin für Ihr erstes Beratungsgespräch bei der Regionalen Arbeitsvermittlung zu vereinbaren.
- die Arbeitslosenkasse zu wählen, die Ihre Arbeitslosenentschädigung bearbeitet.
Schritt4
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen die weiteren Schritte inkl. Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse detailliert erläutert.
Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang finden.
Schritt5
Während Ihrer Arbeitslosigkeit unterstützt Sie die Regionale Arbeitsvermittlung mit Beratungsgesprächen. Ihre Arbeitslosenkasse prüft Ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) und ist Ihr Ansprechpartner für alle finanziellen Fragen. Unabhängig von Ihrer Wahl ist die Höhe des Arbeitslosengeldes bei allen Arbeitslosenkassen gleich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst bei einer Arbeitslosenkasse anmelden können, nachdem Sie bei der Regionalen Arbeitsvermittlung angemeldet sind.