Welche Bewilligung möchten Sie beantragen?
- Berufsausübung für Tierärztinnen und TierärzteWenn Sie im Kanton Bern als Tierärztin oder Tierarzt in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten, benötigen Sie eine kantonale Bewilligung.
- Gewerbsmässige Huf- und KlauenpflegeWer Hufpflege gewerbsmässig anbietet, braucht eine Bewilligung. Hufschmiede mit einer Berufsausbildung benötigen keine Bewilligung.
- Abgabe von TierarzneimittelnTierärztliche Privatapotheken und Zoo- und Imkereifachgeschäfte brauchen für die Abgabe von Tierarzneimitteln eine Bewilligung.
- BesamungBetriebe, die ihre eigenen Tiere besamen oder von ihren Stieren Samen gewinnen sowie Besamungstechniker, die Besamungen auf anderen Betrieben vornehmen, benötigen eine Bewilligung.