Wenn Sie im Kanton Bern als Tierärztin oder Tierarzt in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten, benötigen Sie eine kantonale Bewilligung.
Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons – so gehen Sie vor
- Für die Berufsausübung im Kanton Bern müssen Sie in der Schweiz niedergelassen sein oder eine Grenzgängerbewilligung besitzen.
- Füllen Sie das Gesuch um Anerkennung der Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons aus.
- Die Anerkennung ist kostenlos.
Sie haben noch keine Berufsausübungsbewilligung – so gehen Sie vor
- Für die Berufsausübung im Kanton Bern müssen Sie in der Schweiz niedergelassen sein oder eine Grenzgängerbewilligung besitzen.
- Füllen Sie das Gesuch für die Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin/Tierarzt im Kanton Bern aus.
- Diese Bewilligung kostet CHF 600.
Formular Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin/Tierarzt im Kanton Bern
Sie sind Tierärztin/Tierarzt in einem EU/EFTA Staat – so gehen Sie vor
- Sie haben die Möglichkeit, während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr im Kanton Bern tätig zu sein.
- Melden Sie sich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Dort wird Ihre Berufsqualifikation geprüft.
- Nach erfolgter Prüfung bestätigt Ihnen das Amt für Veterinärwesen die erfolgte Meldung.
- Die Tätigkeit im Kanton Bern darf erst aufgenommen werden, wenn das Amt für Veterinärwesen die Meldung bestätigt hat.
- Die Meldung muss für jedes Jahr wieder neu erfolgen.
Sie benötigen eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate oder Letter of Good Standing) – so gehen Sie vor
- Für die Berufsausübung in einem anderen Kanton oder im Ausland wird oft ein Certificate of Good Standing (CGS) oder ein Letter of Good Standing (LGS) benötigt
- Füllen Sie das folgende Formular aus, wenn Sie eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) haben:
«Gesuch zur Erteilung eines Certificate of Good Standing (CGS mit BAB)» - Füllen Sie das folgende Formular aus, wenn Sie keine Berufsausübungsbewilligung (BAB) haben:
«Gesuch zur Erteilung eines Letter of Good Standing (LGS ohne BAB)»
- Das Ausstellen eines CGS oder LGS kostet CHF 65.
Praxis aufgeben und übergeben
Zoo- und Imkereifachgeschäfte
Informationen finden Sie unter «Bewilligung für die Abgabe von Tierarzneimitteln»