Tierärztliche Privatapotheken und Zoo- und Imkereifachgeschäfte brauchen für die Abgabe von Tierarzneimitteln eine Bewilligung.
Tierärztliche Privatapotheke
So gehen Sie vor
Wenn Sie in Ihrer Tierarztpraxis Arzneimittel abgeben, benötigen Sie eine Bewilligung.
Zoo- und Imkereifachgeschäfte
So gehen Sie vor
Schritt1
Absolvieren Sie einen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen genehmigten Kurs.
Schritt2
Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus.
Schritt3
Sind alle Auflagen erfüllt, wird Ihnen die Bewilligung innert zirka 20 Arbeitstagen erteilt.