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Bewilligung für die Abgabe von Tierarzneimitteln

Tierärztliche Privatapotheken und Zoo- und Imkereifachgeschäfte brauchen für die Abgabe von Tierarzneimitteln eine Bewilligung.

Tierärztliche Privatapotheke

So gehen Sie vor

Zoo- und Imkereifachgeschäfte

So gehen Sie vor

Schritt
1

Absolvieren Sie einen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen genehmigten Kurs.

Ausbildungen für Fachleute im Bereich Tierarzneimittel, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Schritt
3

Sind alle Auflagen erfüllt, wird Ihnen die Bewilligung innert zirka 20 Arbeitstagen erteilt.

Weitere Informationen

  • Eine aktuelle Auflistung aller zugelassenen Tierarzneimittel, welche in Zoofach- bzw. Imkereifachgeschäften abgegeben werden dürfen, befindet sich auf der Webseite von Swissmedic.

  • Merkblatt «Umgang mit Tierarzneimittel für Tierärztinnen und Tierärzte ohne Detailhandelsbewilligung»

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