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Bewilligung für die gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege

Wer Huf- und Klauenpflege gewerbsmässig anbietet, braucht eine Bewilligung. Hufschmiede mit einer Berufsausbildung benötigen keine Bewilligung.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Schritt
2

Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und senden Sie dieses an das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

Formular Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder bzw. die Hufpflege für Equiden

Schritt
3

Sind alle Auflagen erfüllt, wird Ihnen die Bewilligung innert zirka 30 Arbeitstagen erteilt.

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