Wer Huf- und Klauenpflege gewerbsmässig anbietet, braucht eine Bewilligung. Hufschmiede mit einer Berufsausbildung benötigen keine Bewilligung.
So gehen Sie vor
Schritt1
Klären Sie, ob Sie eine gültige Ausbildung besitzen:
Schritt2
Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und senden Sie dieses an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Schritt3
Sind alle Auflagen erfüllt, wird Ihnen die Bewilligung innert zirka 30 Arbeitstagen erteilt.