Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bewilligung für die Besamung

Betriebe, die ihre eigenen Tiere besamen oder von ihren Stieren Samen gewinnen sowie Besamungstechniker, die Besamungen auf anderen Betrieben vornehmen, benötigen eine Bewilligung.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Schritt
2

Klären Sie ab, ob Sie eine anerkannte Ausbildung besitzen.

Anerkannte Ausbildungsstätten künstliche Besamung, BLV

Schritt
3

Füllen Sie das Formular für das Bewilligungsgesuch aus oder melden Sie die Samengewinnung bei eigenen Stieren.

Schritt
4

Senden Sie das entsprechende Formular dem Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

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