Betriebe, die ihre eigenen Tiere besamen oder von ihren Stieren Samen gewinnen sowie Besamungstechniker, die Besamungen auf anderen Betrieben vornehmen, benötigen eine Bewilligung.
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich über die jeweiligen Anforderungen:
Schritt2
Klären Sie ab, ob Sie eine anerkannte Ausbildung besitzen.
Schritt3
Füllen Sie das Formular für das Bewilligungsgesuch aus oder melden Sie die Samengewinnung bei eigenen Stieren.
Schritt4
Senden Sie das entsprechende Formular dem Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Seite teilen