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Ihr Wald schützt vor Naturgefahren

Ist Ihr Wald ein Schutzwald, dann ist klar: Der Schutzwald soll seine Schutzfunktion nachhaltig erfüllen. Dafür muss er gepflegt werden. 

Im Rahmen der Pflege von Schutzwald kann auch Holz produziert und die Biodiversität im Wald gefördert werden, die Schutzfunktion ist dabei aber prioritär. Der Kanton unterstützt Sie in dieser Aufgabe, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Strategie Schutzwald 2030

Die Strategie Schutzwald 2030 soll dem Kanton sowie den Akteurinnen und Akteuren als Kompass dienen, für Weiterentwicklungen im Thema Schutzwald bis ins Jahr 2030. Sie legt Ziele transparent fest, die in der Schutzwaldpflege bis 2030 gemeinsam umgesetzt werden sollen und definiert Massnahmen, die für die Zielerreichung notwendig sind.

Zur Strategie Schutzwald 2030

Schutzwaldpflege

Schutzwälder sind ein zentrales Element beim Schutz vor Naturgefahren. Sie schützen Gebäude, Verkehrswege und Anlagen vor Lawinen, Steinschlägen, Hangmuren, Rutschungen und leisten einen Beitrag an den Schutz vor Hochwasser. Damit ein Wald seine Schutzfunktion langfristig erfüllen kann, muss er regelmässig gepflegt und verjüngt werden. Für die Schutzwaldpflege sind die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie die Sicherheitsverantwortlichen Stellen (SiV) verantwortlich:

Für die Sicherheit verantwortlich

Die Revierförsterin, der Revierförster steht Ihnen als Waldbesitzer/in oder SiV beratend zur Seite bei Fragen zur Funktion von Schutzwäldern und zu deren Bewirtschaftung. Sie erteilen zudem mit der Holzschlagbewilligung die Erlaubnis für waldbauliche Eingriffe.

Beratung für Waldbesitzer/innen

Die Holzerlöse allein können die anspruchsvolle Pflege und Verjüngung der oftmals steilen und schwer zugänglichen Schutzwälder nicht decken. Deshalb unterstützt der Kanton Bern Pflegemassnahmen im Schutzwald finanziell, wenn sie helfen, die Schutzfunktion zu erhalten.

Als Waldeigentümerin oder Waldeigentümer oder als Sicherheitsverantwortliche Stelle können Sie bei der Revierförsterin, beim Revierförster Unterstützung beantragen für:

  • Pflege im Objektschutzwald gegen Lawinen, Steinschläge, Hangmuren und Rutschungen
  • Pflege im Gerinneschutzwald
  • Jungwaldpflege im Gerinneschutzwald
  • Seilkraneinsatz im Schutzwald

Für die Sicherheit verantwortlich

Für die Pflege des Schutzwaldes sind die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsverantwortlichen Stellen (SiV) zuständig. Dabei handelt es sich um Gemeindebehörden oder Anlagebetreibende. Die SiV sind für die Sicherheit von Siedlungen, Verkehrswegen und anderen Anlagen und damit auch für den Schutz der entsprechenden Infrastruktur verantwortlich. Entsprechend werden Projekte zur Schutzwaldpflege in Absprache mit den betroffenen SiV geplant.

Bei Holzereimassnahmen im Schutzwald wird eine Vereinbarung abgeschlossen:

Borkenkäferbekämpfung

Regionen, in denen die Fichte natürlicherweise häufig vorkommt und in denen die Schutzfunktion des Waldes gegen Naturgefahren gesichert werden muss, bezeichnet der Kanton als Käferbekämpfungsgebiete. Hier unterstützt er Forstschutzmassnahmen mit dem Ziel, den noch intakten, nicht befallenen Wald vor Käferbefall zu schützen.  

Beiträge für die Bekämpfung von Borkenkäfern im Schutzwald sind unter folgenden drei Bedingungen möglich:

  • Das Gebiet, in dem die Massnahmen ausgeführt werden, liegt im Schutzwald, d. h. der zu erwartende Schaden stellt eine Gefährdung von Menschen, Tieren oder erheblichen Sachwerten dar.
  • Es bestehen gute Aussichten für eine rechtzeitige und erfolgreiche Bekämpfung.
  • Die Beiträge für die Bekämpfungsmassnahmen wurden Ihnen vorgängig von Ihrer Revierförsterin oder Ihrem Revierförster zugesichert.

Weitere Informationen entnehmen Sie den beiden Publikationen zur Borkenkäferbekämpfung:

Walderschliessung

Förderung der Waldbiodiversität

Gewisse Massnahmen zur Förderung der Waldbiodiversität können auch im Schutzwald durchgeführt werden, sofern die Schutzwirkung des Waldes sichergestellt werden kann.

Im Kanton Bern gibt es folgende Möglichkeiten, die Biodiversität im Schutzwald zu fördern:

Ihre Revierförsterin oder Ihr Revierförster gibt gerne Auskunft.

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