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Amtliche Feuerungskontrolle: Das gilt neu

Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen. 

Das gilt als «kleine Feuerungen»:

Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleinen» Feuerungen:
  • Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
  • Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt

Informationen für Privatpersonen & Anlagenbesitzer/-innen

Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und Energie per Post mitgeteilt. 

Was möchten Sie tun?

Das müssen Sie wissen

  • FAQ Häufige Fragen zur Feuerungskontrolle

Informationen für Messunternehmen

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Informationen für Gemeinden

Die bisherigen Aufgaben der Gemeinden bei der Feuerungskontrolle «kleine Feuerungen» fallen weitgehend weg bzw. werden vom Kanton übernommen. 

Weitere Informationen

Bundesrecht

Kantonales Recht

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