Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Das gilt als «kleine Feuerungen»:
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt
Informationen für Privatpersonen & Anlagenbesitzer/-innen
Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und Energie per Post mitgeteilt.
Was möchten Sie tun?
- Auftrag Feuerungskontrolle erteilenSo gehen Sie vor: Auftrag erteilen, Gebühren, Fristerstreckung, Mutationen
- Konzessionierte Messunternehmen findenBei diesen Unternehmen können Sie die Feuerungskontrolle in Auftrag geben
- Fristerstreckung beantragenBeantragen Sie eine Fristerstreckung der Feuerungskontrolle
- Mutationen meldenMelden Sie eine Anlagen- oder Adressmutation
Das müssen Sie wissen
Informationen für Messunternehmen
Was möchten Sie tun?
- Konzession Feuerungskontrolle «kleine Feuerungen» beantragenSo gehen Sie vor, um eine Konzession als Messunternehmen zu beantragen
- Zugang FEKOSo gelangen Sie ins IT-System FEKO, Anleitungen
Das müssen Sie wissen
Informationen für Gemeinden
Die bisherigen Aufgaben der Gemeinden bei der Feuerungskontrolle «kleine Feuerungen» fallen weitgehend weg bzw. werden vom Kanton übernommen.
- Detaillierte Informationen dazu im BSIG 11/2024
Weitere Informationen
FAQ Häufige Fragen rund um die Feuerungskontrolle im Kanton Bern
BAFU Messempfehlungen Feuerungen, 2. aktualisierte Ausgabe. 2018
Cercl’Air Empfehlungen und Kaminhöhen-Empfehlung
Anleitung AGOV-Registrierung
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 30. November 2023: Kanton liberalisiert den Vollzug von Feuerungen per 1. August 2025
Medienmitteilung des Regierungsrats vom 17. August 2022: Kontrollen von Feuerungen sollen vereinfacht werden
Bundesrecht
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 1. April 2025)
Luftreinhalte-Verordnung des Bundes vom 16. Dezember 1985 (LRV, SR 814.318.142.1)