Ab August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzheizung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Heizung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen ab 1. April 2025 für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Das gilt als «kleine Feuerungen»:
Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleinen» Feuerungen:
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Holzfeuerungen bis zu 70 Kilowatt.
Informationen für Messunternehmen
- Konzession Feuerungskontrolle «kleine Feuerungen» beantragenSo gehen Sie vor, um eine Konzession als Messunternehmen zu beantragen
- Merkblatt für konzessionierte UnternehmenDas gilt neu für die Feuerungskontrolle «kleine Feuerungen»
Informationen für Gemeinden
- Die bisherigen Aufgaben der Gemeinden bei der Feuerungskontrolle «kleine Feuerungen» fallen weitgehend weg bzw. werden vom Kanton übernommen.
- Gemeinden sind verpflichtet, ihre Verträge mit Feuerungskontrolleuren bis spätestens 31. Juli 2025 zu kündigen und die Gebührentarife zur Feuerungskontrolle aufzuheben.
Weitere Informationen
- Das Lufthygienegesetz und die totalrevidierte Lufthygieneverordnung
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 30. November 2023: Kanton liberalisiert den Vollzug von Feuerungen per 1. August 2025
Medienmitteilung des Regierungsrats vom 17. August 2022: Kontrollen von Feuerungen sollen vereinfacht werden