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Feuerungskontrolle: Konzession beantragen

Ab dem 1. April 2025 können Messunternehmen die Konzession für die Feuerungskontrolle für «kleine Feuerungen» beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE) beantragen. Erfahren Sie, wie Sie als Feuerungskontrolleur/-in oder Service-/Installationsfirma dafür vorgehen müssen.

Brennstoffkategorien «kleine Feuerungen»

Sie können die Konzession für folgende Feuerungskontroll-Kategorien beantragen:
 
  • Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
  • Holzfeuerungen bis zu 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung

So beantragen Sie eine Konzession

Schritt
1

Prüfen Sie, ob Sie folgende Vorgaben erfüllen und stellen Sie die entsprechenden Nachweise für das Konzessionsgesuch zusammen:

  • Eintrag im Handelsregister
  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens CHF 5 Mio.
  • Beschäftigung mindestens einer verantwortlichen Messperson, die über die notwendigen Ausbildungsnachweise verfügt (siehe Merkblatt für konzessionierte Unternehmen, 4.2 )

Schritt
2

Stellen Sie sicher, dass Sie als zukünftig konzessioniertes Messunternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

Die verantwortliche Messperson: 

  • beaufsichtigt alle Messpersonen
  • hat die fachliche Verantwortung für die amtlichen Messungen
  • stellt die Korrektheit der Kontrollergebnisse sowie das zeitnahe Hochladen der Resultate in das IT-System FEKO sicher
  • ist  Ansprechperson des AUE  

Die Messpersonen:

Schritt
3

Reichen Sie das Konzessionsgesuch ein

Erfüllen Sie die oben genannten Vorgaben und Bedingungen, reichen Sie das Konzessionsgesuch mit den entsprechenden Nachweisen über folgendes Online-Formular ein:

Online-Formular «Konzessionsgesuch für Feuerungskontrolle» 

Haben Sie Fragen, wenden Sie sich an feuerungskontrolle.aue@be.ch oder
Tel. +41 31 636 70 01. Informationen zu Dauer, Pflichten und Gebühren der Konzession finden Sie unten auf dieser Seite

Schritt
4

Das AUE prüft Ihr Gesuch.

Den Entscheid zu Ihrem Gesuch erhalten Sie per Post als Verfügung. 

Dauer und Entzug der Konzession

Die Konzession wird unbefristet erteilt.

Das Amt für Umwelt und Energie kann die Konzession entziehen, wenn das Messunternehmen beispielsweise:

Konzessionsgebühr

Für die Erteilung der Konzession wird einmalig folgende Gebühr erhoben:
  • bis vier Messpersonen (inkl. verantwortliche): pauschal CHF 1000
  • jede weitere (verantwortliche) Messperson: einmalig CHF 250
  • Weitere Informationen: Gebührenverordnung

 

Weitere Informationen

  • BSG 823.111 Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV)

  • Anleitung AGOV-Registrierung

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