Ab dem 1. April 2025 können Messunternehmen die Konzession für die Feuerungskontrolle für «kleine Feuerungen» beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE) beantragen. Erfahren Sie, wie Sie als Feuerungskontrolleur/-in oder Service-/Installationsfirma dafür vorgehen müssen.
Brennstoffkategorien «kleine Feuerungen»
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Feuerungsanlagen mit Holz mit Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt
So beantragen Sie eine Konzession
Schritt1
Prüfen Sie, ob Sie folgende Vorgaben erfüllen und stellen Sie die entsprechenden Nachweise für das Konzessionsgesuch zusammen:
- Eintrag im Handelsregister
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens CHF 5 Mio.
- Beschäftigung mindestens einer verantwortlichen Messperson, die über die notwendigen Ausbildungsnachweise verfügt (siehe Weisung für konzessionierte Unternehmen, 4.2 )
Schritt2
Stellen Sie sicher, dass Sie als zukünftig konzessioniertes Messunternehmen folgende Bedingungen erfüllen:
Die verantwortliche Messperson:
- beaufsichtigt alle Messpersonen
- hat die fachliche Verantwortung für die amtlichen Messungen
- stellt die Korrektheit der Kontrollergebnisse sowie das zeitnahe Hochladen der Resultate in das IT-System FEKO sicher
- ist Ansprechperson des AUE
Die Messpersonen:
- verfügen über die verlangten Ausbildungen gemäss A1 Anhang 1 zu Artikel 18 Absatz 1
- Für Holzfeuerungsanlagen ergänzend dazu das AB3-Modul gemäss der Vollzugspraxis des Kanton Bern.
- Weitere Informationen: Weisung für konzessionierte Unternehmen
Schritt3
Reichen Sie das Konzessionsgesuch ein
Erfüllen Sie die oben genannten Vorgaben und Bedingungen, reichen Sie das Konzessionsgesuch mit den entsprechenden Nachweisen über folgendes Online-Formular ein:
Online-Formular «Konzessionsgesuch für Feuerungskontrolle»
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich an feuerungskontrolle.aue@be.ch oder
Tel. +41 31 636 70 01. Informationen zu Dauer, Pflichten und Gebühren der Konzession finden Sie unten auf dieser Seite.
Schritt4
Das AUE prüft Ihr Gesuch.
Den Entscheid zu Ihrem Gesuch erhalten Sie per Post als Verfügung.
Dauer und Entzug der Konzession
Die Konzession wird unbefristet erteilt.
Das Amt für Umwelt und Energie kann die Konzession entziehen, wenn das Messunternehmen beispielsweise:
- Wechsel von Messpersonen nicht ans AUE meldet
- Auskunftspflicht gegenüber dem AUE nicht nachkommt
- Kontrollinformationen und /-daten nicht zeitnah in FEKO erfasst
- Keine (verantwortliche) Messperson für die konzessionierte Kategorie (mehr) hat
- Die Messungen nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Weisungen der zuständigen Stelle durchführt (Emissionsmessung bei Feuerungen für Öl, Gas und Holz, Bundesamt für Umwelt, 2018)
- Die amtlichen Messungen durch nichtqualifizierte Messpersonen durchführen lässt. (siehe Weisung für konzessionierte Unternehmen)
- ihre Messpersonen nicht laufend fortgebildet werden
Konzessionsgebühr
- bis vier Messpersonen (inkl. verantwortliche): pauschal CHF 1000
- jede weitere (verantwortliche) Messperson: einmalig CHF 250
- Weitere Informationen: Gebührenverordnung
Weitere Informationen
FAQ Häufige Fragen rund um die Feuerungskontrolle im Kanton Bern
BAFU Messempfehlungen Feuerungen, 2. aktualisierte Ausgabe. 2018
Cercl’Air Empfehlungen und Kaminhöhen-Empfehlung
Anleitung AGOV-Registrierung
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 30. November 2023: Kanton liberalisiert den Vollzug von Feuerungen per 1. August 2025
Medienmitteilung des Regierungsrats vom 17. August 2022: Kontrollen von Feuerungen sollen vereinfacht werden
Bundesrecht
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 1. April 2025)
Luftreinhalte-Verordnung des Bundes vom 16. Dezember 1985 (LRV, SR 814.318.142.1)