Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Selbstkontrolle erstellen

Mit der Selbstkontrolle dokumentieren Betriebe, die Lebensmittel abgeben oder damit handeln, wie sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehören auch Trinkwasserversorger und Schlachtbetriebe.

Die Selbstkontrolle beinhaltet vier Grundsätze:

  • Alle Lebensmittel sind von einwandfreier Qualität.
  • Das Personal ist im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln geschult.
  • Die Herkunft der Lebensmittel und deren Zusammensetzung ist transparent.
  • Die Selbstkontrolle wird dokumentiert.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Beschreiben Sie Ihren Betrieb/Anlass.

Schritt
2

Erstellen Sie eine Gefahrenanalyse.

Schritt
3

Erarbeiten Sie Arbeitsanweisungen.

Schritt
4

Dokumentieren Sie eigene Kontrollen.

Weitere Informationen

  • Merkblatt für Lebensmittel- und Einzelhandelsbetriebe: Prüfungen im Rahmen der Selbstkontrolle

  • Untersuchungslaboratorien

  • Schlachten & Fleischkontrolle

  • Lebensmittelgesetz

  • Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

  • Hygieneverordnung

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