Mit der Selbstkontrolle dokumentieren Betriebe, die Lebensmittel abgeben oder damit handeln, wie sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehören auch Trinkwasserversorger und Schlachtbetriebe.
Die Selbstkontrolle beinhaltet vier Grundsätze:
- Alle Lebensmittel sind von einwandfreier Qualität.
- Das Personal ist im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln geschult.
- Die Herkunft der Lebensmittel und deren Zusammensetzung ist transparent.
- Die Selbstkontrolle wird dokumentiert.
So gehen Sie vor
Schritt1
Beschreiben Sie Ihren Betrieb/Anlass.
Schritt2
Erstellen Sie eine Gefahrenanalyse.
Schritt3
Erarbeiten Sie Arbeitsanweisungen.
Schritt4
Dokumentieren Sie eigene Kontrollen.
Folgende Vorlagen helfen beim Erstellen der Selbstkontrolle
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