Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Schlachten und Fleischkontrolle

Tiere, deren Fleisch in den Verkehr gelangt, dürfen nur in bewilligten Betrieben geschlachtet werden. Im Kanton Bern gibt es rund 130 bewilligte Schlachtbetriebe. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Hof- und Weidetötungen erlaubt.

Fleisch und Fleischprodukte sind leicht verderbliche Lebensmittel und werden auf allen Produktionsstufen kontrolliert. Einwandfreie Schlachttiere und ein hygienischer Schlachtprozess sind die Voraussetzung für sicheres und hygienisch einwandfreies Fleisch und Fleischprodukte.

Informationen für Schlachtbetriebe

Betriebsbewilligungen für Schlachtanlagen erteilt das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel: +41 31 633 52 70
E-Mail

Hof- und Weidetötung

Das Betäuben und Entbluten von Tieren zur Fleischgewinnung ist auf dem Herkunftsbetrieb unter festgelegten Bedingungen erlaubt. Die Hoftötung ist für sämtliches Schlachtvieh zulässig, die Weidetötung nur für Tiere der Rindergattung. Die weiteren Schritte des Schlachtprozesses müssen in einem Schlachtbetrieb durchgeführt werden.

Wer die Hof- oder Weidetötung durchführt, benötigt eine Bewilligung des Amts für Veterinärwesen.

Weitere Informationen

  • Bestimmungen zu Schlachtbetrieben, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Fleischkontrolle: Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Fleko, die Datenbank zur Fleischkontrolle, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Jagdhygiene

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