Sie sind Jägerin oder Jäger und geben Jagdwild an Dritte (privat, Metzgerei, Restaurant) ab? Beachten Sie die lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
So gehen Sie vor
Schritt1
Untersuchen Sie das erlegte Wild.
Schritt2
Füllen Sie das Formular Wildbegleitschein aus. Sie müssen bestätigen, dass der Tierkörper und die Organe keine Merkmale aufweisen, die für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnten.
Schritt3
Geben Sie den Wildbegleitschein der amtlichen Fleischkontrolle ab oder der Person, die das Jagdwild von Ihnen erhält.