Wählen Sie die entsprechende Förderkategorie
Weitere Informationen
Hinweise
- Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitragszusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.
- Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberechtigt.
- Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.
- Gemeinden sind nur förderberechtigt für Beiträge an grosse Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze mit erneuerbarer Energie.
- Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Förderprogrammen mit Beiträgen aus der CO2-Abgabe (z.B. myclimate, Klik, Energie Zukunft Schweiz) ist nicht möglich.
Seite teilen