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Förderbeiträge & Bedingungen

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Weitere Informationen

  • Leitfaden – Förderprogramm Kanton Bern

Hinweise

  • Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitragszusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.
  • Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberechtigt.
  • Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.
  • Gemeinden sind nur förderberechtigt für Beiträge an grosse Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze mit erneuerbarer Energie.
  • Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Förderprogrammen mit Beiträgen aus der CO2-Abgabe (z.B. myclimate, Klik, Energie Zukunft Schweiz) ist nicht möglich.
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