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Rechtlicher Hinweis
- Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitragszusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.
- Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberechtigt. Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.
- Gemeinden als Bauherrschaft sind nicht förderberechtigt für Beiträge an Gebäuden (Neubauten und Sanierungen), sowie deren Anlagen. Gemeinden sind förderberechtigt für Machbarkeitsstudien, Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse und Wärmenetze mit erneuerbarer Energie.
- Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt.
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