Haustechnikanlagen ersetzen oder neu erstellen: der Einsatz erneuerbarer Energie wird auch ohne Gesamtsanierung gefördert.
Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpe (WP)
Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft |
|
bestehende Heizung ≤ 20 kW |
CHF 4500 |
bestehende Heizung > 20 kW |
CHF 3500 |
Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser |
|
bestehende Heizleistung ≤ 20 kW |
CHF 6000 |
bestehende Heizleistung > 20–500 kW |
CHF 2400 |
bestehende Heizleistung > 500 kW |
CHF 42 400 |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem |
|
EBF* < 100 m2 |
CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 |
CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler |
|
pro Boiler |
CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Experten: www.geak.ch.
- Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch.
- Für Anlagen über 15 kWth ist ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel sowie die Leistungsgarantie EnergieSchweiz und das Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen erforderlich.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen über 15 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung | |
bestehende Heizung ≤ 25 kW | CHF 4500 |
bestehende Heizung 25–500 kW | CHF 180/kW |
bestehende Heizung > 500 kW | CHF 40 000 + CHF 100/kW |
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie | |
bestehende Heizung ≤ 20 kW | CHF 4500 |
bestehende Heizung > 20 kW | CHF 3500 + CHF 50/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag, bei Holzheizungen: Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Wärmepumpe (WP)
Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft |
|
bestehende Heizung ≤ 50 kW |
CHF 6000 |
bestehende Heizung > 50 kW |
CHF 3500 |
Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser |
|
bestehende Heizleistung ≤ 42 kW |
CHF 10 000 |
bestehende Heizleistung > 42 - 500 kW |
CHF 2400 |
bestehende Heizleistung > 500 kW |
CHF 42 400 |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem |
|
EBF* < 100 m2 |
CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 |
CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler |
|
pro Boiler |
CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Experten: www.geak.ch
- Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch
- Für Anlagen über 15 kWth sind eine in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel und Leistungsgarantie EnergieSchweiz erforderlich.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung WPSM. Anlagen über 15 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF* ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Bei Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung | |
bestehende Heizung ≤ 33 kW | CHF 6000 |
bestehende Heizung 33 - 500 kW | CHF 180/kW |
bestehende Heizung > 500 kW | CHF 40 000 + CHF 100/kW |
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie | |
bestehende Heizung ≤ 20 kW | CHF 4500 |
bestehende Heizung > 20 kW | CHF 3500 + CHF 50/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
*EBF ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF*-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag. Bei Holzheizungen: Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz von Holzheizungen durch Holzheizung
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung | |
bestehende Heizung ≤ 30 kW | CHF 3000 |
bestehende Heizung > 30 kW | CHF 100/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Experten: www.geak.ch.
- Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35% der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Holzheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Der Wärmespeicher muss 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Thermische Solaranlagen
Förderbeitrag
thermische Nennleistung kWth | CHF 1200 + CHF 500/kWth |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
- Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
- Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte mit Angabe Kollektortyp, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage.
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
Förderbeitrag
Pro Wohneinheit CHF 3000
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA 382/5:2021, explizit der Zu- und Abluft-Volumenströme. Einhaltung der Anforderungen gemäss Minergie Anwendungshilfe, insbesondere der Kapitel Erneuerung (11.1.2) sowie Kapitel Luftvolumenströme in Wohnbauten (11.2.1).
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Pläne mit Angabe der Volumenströme.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei.
Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie
Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf | ≥ 70 kW |
Wärmebedarf pro Jahr | CHF 130/MWh |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.0 1.2012.
- Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100% des Heizwärmebedarfs decken können.
- Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF (Energiebezugsfläche gemäss SIA 380).
- Wärmeerzeugung mit Holz: Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll.
Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
Förderbeitrag
Wärmetransport pro Jahr CHF 40/MWh
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erweiterungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten.
- Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit vertraglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (nach ZGB Art. 943).
- Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
- Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
- Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger.
Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr
Förderbeitrag
Ladestation auf der Strecke | max. CHF 100 000 |
Ladestation im Depot | max. CHF 20 000 |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse von öffentlichen Verkehrsbetrieben.
- Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellens stammen.
- Der Förderbeitrag liegt bei 35% der Anlagekosten.
- Nicht anrechenbar sind Investitionen in zusätzliche bauliche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation sowie Kosten für Bewilligungen, Planung, und Betrieb.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Kostenzusammenstellung.
- Auszahlungsgesuch: Ausführungsbestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage mit Signalisation und Kennzeichnung, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU).
Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen
Förderbeitrag
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 1 Ladepunkt | CHF 1500 |
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 2 Ladepunkte | CHF 3000 |
Ladestation ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC) | CHF 150/kW |
Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig) | CHF 2000 |
max. CHF 20 000 pro Ladestation; max. CHF 60 000 pro Standort |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind KMU mit einem Sitz an der Betriebsstätte und einer Anzahl Mitarbeiter vor Ort von 5 bis 249.
- Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen.
- Schnellladestationen, die öffentlich zugänglich sind, müssen über mindestens die drei Steckertypen Typ 2, CHAdeMO und CSS-Combo 2 verfügen.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten, jedoch höchstens bei CHF 20 000 pro Ladestation und CHF 60 000 pro Betriebsstätte.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Offerte, Kostenzusammenstellung und Beiblatt.
- Auszahlungsgesuch: Ausführungsbestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU).