Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Anlagen

Haustechnikanlagen ersetzen oder neu erstellen: der Einsatz erneuerbarer Energie wird auch ohne Gesamtsanierung gefördert.

Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpe (WP)

Förderbeitrag

Ersatz durch: Wärmepumpe Luft

 

bestehende Heizung ≤ 20 kW

CHF 4500

bestehende Heizung > 20 kW

CHF 3500
+ CHF 50/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser

 

bestehende Heizleistung ≤ 20 kW

CHF 6000

bestehende Heizleistung > 20–500 kW

CHF 2400
+ CHF 180/kW

bestehende Heizleistung > 500 kW

CHF 42 400
+ CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

 

EBF* < 100 m2

CHF 3000

EBF* ≥ 100 m2

CHF 6000

Ersatz reiner Elektroboiler

 

pro Boiler

CHF 500

*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Experten: www.geak.ch.
  • Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch.
  • Für Anlagen über 15 kWth ist ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel sowie die Leistungsgarantie EnergieSchweiz und das Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen erforderlich.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.

 

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen über 15 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung  
bestehende Heizung ≤ 25 kW CHF 4500
bestehende Heizung 25–500 kW CHF 180/kW
bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000
+ CHF 100/kW
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie  
bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500
bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500
+ CHF 50/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
EBF* ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag, bei Holzheizungen: Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Wärmepumpe (WP)

Förderbeitrag

Ersatz durch: Wärmepumpe Luft

 

bestehende Heizung ≤ 50 kW

CHF 6000

bestehende Heizung > 50 kW

CHF 3500
+ CHF 50/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser

 

bestehende Heizleistung ≤ 42 kW

CHF 10 000

bestehende Heizleistung > 42 - 500 kW

CHF 2400
+ CHF 180/kW

bestehende Heizleistung > 500 kW

CHF 42 400
+ CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

 

EBF* < 100 m2

CHF 3000

EBF* ≥ 100 m2

CHF 6000

Ersatz reiner Elektroboiler

 

pro Boiler

CHF 500

*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Experten: www.geak.ch
  • Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch
  • Für Anlagen über 15 kWth sind eine in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel und Leistungsgarantie EnergieSchweiz erforderlich.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung WPSM. Anlagen über 15 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF* ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Bei Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung  
bestehende Heizung ≤ 33 kW CHF 6000
bestehende Heizung 33 - 500 kW CHF 180/kW
bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000
+ CHF 100/kW
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie  
bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500
bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500
+ CHF 50/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
*EBF ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35% der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF*-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag. Bei Holzheizungen: Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz von Holzheizungen durch Holzheizung

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung  
bestehende Heizung ≤ 30 kW CHF 3000
bestehende Heizung > 30 kW CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
EBF* ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Experten: www.geak.ch.
  • Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35% der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Holzheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Der Wärmespeicher muss 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Thermische Solaranlagen

Förderbeitrag

thermische Nennleistung kWth CHF 1200
+ CHF 500/kWth

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
  • Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
  • Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
  • Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte mit Angabe Kollektortyp, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage.

Online-Portal

 

Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen

Förderbeitrag

Pro Wohneinheit CHF 3000

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
  • Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA 382/5:2021, explizit der Zu- und Abluft-Volumenströme. Einhaltung der Anforderungen gemäss Minergie Anwendungshilfe, insbesondere der Kapitel Erneuerung (11.1.2) sowie Kapitel Luftvolumenströme in Wohnbauten (11.2.1).
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Anlagen» ein Gesuch «Gebäude» für denselben Standort eingereicht werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Pläne mit Angabe der Volumenströme.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei.

Online-Portal

 

Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie

Förderbeitrag

Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW
Wärmebedarf pro Jahr CHF 130/MWh

Bedingungen und Auflagen

  • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.0 1.2012.
  • Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100% des Heizwärmebedarfs decken können.
  • Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF (Energiebezugsfläche gemäss SIA 380).
  • Wärmeerzeugung mit Holz: Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll.

Online-Portal

 

Wärmenetze mit erneuerbarer Energie

Förderbeitrag

Wärmetransport pro Jahr CHF 40/MWh

Bedingungen und Auflagen

  • Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erweiterungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten.
  • Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit vertraglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (nach ZGB Art. 943).
  • Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
  • Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
  • Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger.

Online-Portal

 

Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr

Förderbeitrag

Förderbeitrag
Ladestation auf der Strecke max. CHF 100 000
Ladestation im Depot max. CHF 20 000

Bedingungen und Auflagen

  • Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse von öffentlichen Verkehrsbetrieben.
  • Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellens stammen.
  • Der Förderbeitrag liegt bei 35% der Anlagekosten.
  • Nicht anrechenbar sind Investitionen in zusätzliche bauliche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation sowie Kosten für Bewilligungen, Planung, und Betrieb.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Kostenzusammenstellung.
  • Auszahlungsgesuch: Ausführungsbestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage mit Signalisation und Kennzeichnung, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU).

Online-Portal

 

Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen

Förderbeitrag

Förderbeitrag
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 1 Ladepunkt CHF 1500
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 2 Ladepunkte CHF 3000
Ladestation ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC) CHF 150/kW
Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig) CHF 2000
max. CHF 20 000 pro Ladestation; max. CHF 60 000 pro Standort  

Bedingungen und Auflagen

  • Beitragsberechtigt sind KMU mit einem Sitz an der Betriebsstätte und einer Anzahl Mitarbeiter vor Ort von 5 bis 249.
  • Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Schnellladestationen, die öffentlich zugänglich sind, müssen über mindestens die drei Steckertypen Typ 2, CHAdeMO und CSS-Combo 2 verfügen.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten, jedoch höchstens bei CHF 20 000 pro Ladestation und CHF 60 000 pro Betriebsstätte.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Offerte, Kostenzusammenstellung und Beiblatt.
  • AuszahlungsgesuchAusführungsbestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU).

Online-Portal

 

Seite teilen