Haustechnikanlagen ersetzen oder neu erstellen: der Einsatz erneuerbarer Energie wird auch ohne Gesamtsanierung gefördert.
Ersatz Elektroheizung durch Wärmepumpe (WP)
Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft/Wasser |
|
bestehende Heizung ≤ 20 kW |
CHF 4500 |
bestehende Heizung > 20 kW |
CHF 3500 |
Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser |
|
bestehende Heizleistung ≤ 20 kW |
CHF 6000 |
bestehende Heizleistung > 20–500 kW |
CHF 2400 |
bestehende Heizleistung > 500 kW |
CHF 42 400 |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem |
|
EBF* < 100 m2 |
CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 |
CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler |
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pro Boiler |
CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten einen GEAK® erstellen zu lassen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch.
- Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch. Für Gesuche, die ab 2024 beim AUE eingereicht werden, übernimmt der Kanton die Kosten für das WPSM-Anlagezertifikat.
- Für Anlagen ab 16 kWth ist ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel sowie die Leistungsgarantie EnergieSchweiz und das Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen erforderlich.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwarmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen ab 16 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz Elektroheizung durch Holzheizung
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung | |
bestehende Heizung ≤ 25 kW | CHF 4500 |
bestehende Heizung 25–500 kW | CHF 180/kW |
bestehende Heizung > 500 kW | CHF 40 000 + CHF 100/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz Elektroheizung durch Anschluss Wärmenetz
Förderbeitrag
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie |
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bestehende Heizung ≤ 20 kW | CHF 4500 |
bestehende Heizung > 20 kW | CHF 3500 + CHF 50/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz Ölheizung oder Gasheizung durch Wärmepumpe (WP)
Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft/Wasser |
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bestehende Heizung ≤ 50 kW |
CHF 6000 |
bestehende Heizung > 50 kW |
CHF 3500 |
Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser |
|
bestehende Heizleistung ≤ 42 kW |
CHF 10 000 |
bestehende Heizleistung > 42 - 500 kW |
CHF 2400 |
bestehende Heizleistung > 500 kW |
CHF 42 400 |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem |
|
EBF* < 100 m2 |
CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 |
CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler |
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pro Boiler |
CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch
- Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch. Für Gesuche, die ab 2024 beim AUE eingereicht werden, übernimmt der Kanton die Kosten für das WPSM-Alagezertifikat.
- Für Anlagen ab 16 kWth sind eine in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel und Leistungsgarantie EnergieSchweiz erforderlich.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
- Die bestehende fossile Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung WPSM. Anlagen ab 16 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF* ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Bei Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz Ölheizung oder Gasheizung durch Holzheizung
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung | |
bestehende Heizung ≤ 33 kW | CHF 6000 |
bestehende Heizung 33 - 500 kW | CHF 180/kW |
bestehende Heizung > 500 kW | CHF 40 000 + CHF 100/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
*EBF ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF*-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz von Ölheizung oder Gasheizung durch Anschluss an Wärmenetz
Förderbeitrag
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie | |
bestehende Heizung ≤ 20 kW | CHF 4500 |
bestehende Heizung > 20 kW | CHF 3500 + CHF 50/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
*EBF ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende fossile Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF*-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Ersatz Holzheizung durch Holzheizung
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung | |
bestehende Heizung ≤ 30 kW | CHF 3000 |
bestehende Heizung > 30 kW | CHF 100/kW |
Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | |
EBF* < 100 m2 | CHF 3000 |
EBF* ≥ 100 m2 | CHF 6000 |
Ersatz reiner Elektroboiler | |
pro Boiler | CHF 500 |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
- Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Konformitätserklärujg und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.
Thermische Solaranlagen
Förderbeitrag
thermische Nennleistung kWth | CHF 1200 + CHF 500/kWth |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
- Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
- Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte mit Angabe Kollektortyp, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage.
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
Förderbeitrag
Pro Wohneinheit CHF 3000
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA 382/5:2021, explizit der Zu- und Abluft-Volumenströme. Einhaltung der Anforderungen gemäss Minergie Anwendungshilfe, insbesondere der Kapitel Erneuerung (11.1.2) sowie Kapitel Luftvolumenströme in Wohnbauten (11.2.1).
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Pläne mit Angabe der Volumenströme.
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei.
Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie
Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf | ≥ 70 kW |
Wärmebedarf pro Jahr | CHF 130/MWh |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.0 1.2012.
- Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100% des Heizwärmebedarfs decken können.
- Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF (Energiebezugsfläche gemäss SIA 380).
- Wärmeerzeugung mit Holz: Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll.
Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
Förderbeitrag
Wärmetransport pro Jahr CHF 40/MWh
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erweiterungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten und für Prozesswärme.
- Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit vertraglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (kein Eigenbedarf).
- Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
- Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
- Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger.
Ladeinfrastruktur (Basisinstallation) in Einstellhallen bei nicht-öffentlichen Parkplätzen
Förderbeitrag
pro erschlossenem Parkplatz gemäss Ausbaustufe C nach SIA2060 | CHF 250 |
Bedingungen und Auflagen
- Gefördert wird die Basisinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auf nicht-öffentlichen Parkplätzen in bestehenden Einstellhallen, die vor dem 1. Januar 2023 rechtskräftig bewilligt wurden.
- Mindestens 1O Parkplätze sind auszurüsten
- Als Basisinfrastruktur gilt die fest mit einer Einstellhalle verbundene Elektroinfrastruktur, an welche die einzelnen Ladestationen angeschlossen werden können. Die Basisinfrastruktur sieht folgende Elemente vor: Netzanschluss, Unterverteilung Elektroinstallation (inkl. Sicherungen, Zähler und Lastmanagement), Stromverteilung (Flachbandkabel oder Stromschiene) und Kommunikationsinfrastruktur, was der Ausbaustufe C «Power to garage/parking» des Merkblattes SIA 2060 entspricht.
- Die neue Basisinfrastruktur ist förderberechtigt, wenn die Basisinfrastruktur über ein Lastmanagementsystem verfügt.
- Für jede Einstellhalle kann nur einmal ein Gesuch gestellt werden. Auf weitere Gesuche wird nicht eingetreten.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
- Nicht anrechenbar sind lnvestitionen in zusätzliche bauliche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation, sowie Kosten für Bewilligungen, Planung und Betrieb.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte fur Basisinfrastruktur inkl. Lastmanagement, Kabelführungsplan
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, Foto der neuen Anlage, Sicherheitsnachweis SiNa (gemass NIV, SR 734.27)
Bidirektionale DC-Ladestationen
Förderbeitrag
pro installierte Ladestation | CHF 3000 |
Bedingungen und Auflagen
- Der Kanton fördert bidirektionale Gleichstrom (DC)-Ladestationen zur Nutzung von V2X-Anwendungen.
- Ab zwei angeschlossenen Parkplätzen kommt ein lokales Lastenmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierunge der Energieabgabe.
- Die Ladestation sowie das Lastemanagementsystem weisen eine Open Charge Point Protocol-Schnittstelle zur Einbindung in ein externes System auf.
- Die neue Ladestation ist förderberechtigt, wenn die Definition der Bidirektionalität und der DC-Ladung gemäss SIA2060 (Stand 2020) erfüllt ist.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Offerte, Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan)
- Auszahlungsgesuch: Rechnung, Foto der Anlage, Sicherheitsnachweis (SiNa) (gemäss NIV, 734.27)