Beratungen dienen als Grundlage für die Umsetzung von Projekten. Nur mit einer guten Analyse können Sie die beste Entscheidung für Ihr Vorhaben treffen.
für Gebäude: GEAK® Plus und Grobanalyse
für Unternehmen: Betriebsoptimierung
für Wärmenetze: Machbarkeitsstudie
GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht)
Förderbeitrag
Förderbeitrag
Doppel- und Einfamilienhaus
CHF 1000
Mehrfamilienhaus
CHF 1500
Verwaltung
CHF 1500
Schule
CHF 1500
Verkauf
CHF 1500
Restaurant
CHF 1500
Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
Der GEAK® Plus (GEAK mit Beratungsbericht) muss die Anforderungen des GEAK Produktreglements erfüllen – insbesondere folgende Anforderung: «Um der Gebäudeeigentümerschaft eine ganzheitliche Potenzialanalyse zu präsentieren, ist in jedem GEAK Plus eine Gesamterneuerungsvariante abzubilden. Als Gesamterneuerungsvariante gilt eine Variante, welche das energetische Sanierungspotenzial des Gebäudes ausschöpft. Dies ist immer der Fall, wenn die Effizienzklassen B/B/B für Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO2-Emissionen erreicht werden. Mit dem Aufzeigen einer Variante, welche den Anforderungen einer Minergie-Sanierung genügt, ist dieses Kriterium ebenfalls erfüllt, z.B. über eine «Minergie-Systemerneuerung». Abweichungen müssen von der GEAK Expertin / vom GEAK Experten im Beratungsbericht begründet werden*. Im Falle einer bestehenden fossilen Heizung muss zusätzlich mindestens eine Variante den Ersatz durch erneuerbare Energien abbilden.»
*Als Begründungen gelten nur zwingende konstruktive, juristische oder denkmalpflegerische Voraussetzungen, nicht wirtschaftliche oder persönliche Gründe.
GEAK®-Expertinnen und Experten: www.geak.ch
Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Ein Gesuch für einen GEAK® Plus (GEAK mit Beratungsbericht) gilt nur für die Förderung des GEAK®Plus (GEAK mit Beratungsbericht). Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel einen Heizungsersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Bemerkung: Für eine Förderung der Gebäudesanierung (Gebäudegesuch / GEAK-Klassenaufstieg) sind nur Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 zugelassen.
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung des GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen.
GEAK® Plus erstellen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
Beitragsgesuch: Offerte
Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® inkl. Datenauszug zur Publikation, GEAK® Plus gemäss Produktreglement, Rechnung
Nur für Gebäude der SIA-Gebäudekategorien 7 bis 12 und Mischnutzungen, für die kein GEAK® erstellt werden kann.
Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
Die Grobanalyse muss die Anforderungen des Produktreglements erfüllen (www.be.ch/energiefoerderung) und eine Berechnung SIA380/1 aufweisen (inkl. eine Soll-Sanierungsvariante zum Vergleich).
Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Ein Gesuch für eine Grobanalyse gilt nur für die Grobanalyse. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen.
Grobanalyse erstellen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.
Die Betriebsoptimierung muss von einer Energiefachperson ausgeführt werden.
Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Ein Gesuch für eine Betriebsoptimierung gilt nur für die Betriebsoptimierung. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Durchführung der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen.
Betriebsoptimierung durchführen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.
max. 50% der anrechenbaren Kosten, bis zu max. CHF 30 000
Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien für grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, Potenzialanalysen für Abwasserwärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für die Erstellung von Wärmenetzen. Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen. Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und Variantenstudien für einen Wärmeerzeugungsersatz gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einreichen.
Machbarkeitsstudie erstellen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.