Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie. Planen Sie Ihren Neubau oder Ihre Sanierung energieeffizient über GEAK®-Klassen und bewährte Gebäudestandards.
Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten
Förderbeitrag
Minergie-A® | CHF 75/m2 EBF* |
Minergie-P® | CHF 75/m2 EBF* |
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380
Bedingungen und Auflagen
- Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Ölheizungen oder Gasheizungen.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000.
- Synergiegewinne: Bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als PDF-Datei) Minergie-A® / Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis
- Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P®
Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen
Gebäudekategorien 1-6
Förderbeitrag
EFH | MFH | Nicht-Wohnbau | ||
2 Effizienzklassen | CHF/m2 EBF* | 80 | 60 | 50 |
3 Effizienzklassen | CHF/m2 EBF* | 110 | 80 | 60 |
4 Effizienzklassen | CHF/m2 EBF* | 130 | 90 | 70 |
5 Effizienzklassen | CHF/m2 EBF* | 150 | 100 | 80 |
6 Effizienzklassen | CHF/m2 EBF* | 160 | 110 | 90 |
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380
Effizienzbonus
Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK® B/A) | CHF 40/m2 EBF* |
GEAK® A/A | CHF 30/m2 EBF* |
GEAK® B/B | CHF 20/m2 EBF* |
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380
Bedingungen und Auflagen
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
- Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
- Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen.
- Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000.
- Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Bei einer erneuten Sanierung um mindestens zwei Klassen innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung eines Förderbeitrags ergibt sich der neue Förderbeitrag aus der Gesamtverbesserung (ab erster geförderte Sanierung) abzüglich des bereits ausbezahlten Förderbeitrags.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Produktreglement, für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude».
- Auszahlungsgesuch: Beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare Energien.
Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie
Gebäudekategorien 7-12
Förderbeitrag
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® |
CHF 160/m2 EBF* |
Minergie-P® |
CHF 130/m2 EBF* |
Minergie® |
CHF 100/m2 EBF* |
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380
Bedingungen und Auflagen
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
- Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
- Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen.
- Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.
- Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000.
- Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als PDF-Datei) Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®, für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude».
- Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare Energien.
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