Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie. Planen Sie Ihren Neubau oder Ihre Sanierung energieeffizient über GEAK®-Klassen und bewährte Gebäudestandards.
Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Elektro-, Öl- oder Gasheizung.
Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000 pro Gebäude.
Synergiegewinne: Bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert.
Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für den (Ersatz-)Neubau
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
Bauvorhaben ausführen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als PDF-Datei) Minergie-A®, Pläne mit EBF-Nachweis
Der Bonus Gebäudehülleneffizienz kann nur ausbezahlt werden, wenn dieser zugesichert wurde.
Gebäudehülle GEAK A
CHF 70/m2 EBF*
Gebäudehülle GEAK B
CHF 50/m2 EBF*
Gebäudehülle GEAK C
CHF 30/m2 EBF*
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
Der Klassenaufstieg muss jeweils bei der Skala «Effizienz Gebaudehülle» und «Effizienz Gesamtenergie» erreicht werden. Bei unterschiedlichen Klassenaufstiegen in beiden Skalen gilt der gemeinsame (kleinere) Aufstieg.
Der mit dem Gesuch eingereichte GEAK® Plus (GEAK mit Beratungsbericht) muss die Anforderungen des GEAK-Produktreglements erfüllen.
Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.
Für Förderbeitrag und Bonus gilt separat: Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbeitrag liegt jeweils bei CHF 250 000 (max. 500 000 pro Gebäude).
Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert.
Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Ein Gesuch für eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Die Massnahmen im Gesuch «Gebäudesanierung» können innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer der Beitragszusicherung etappiert werden, relevant ist der Endzustand bei Abschluss des Gesuchs.
Bei einer erneuten Sanierung um mindestens zwei Klassen innerhalb von zehn Jahren nach Auszahlung eines Förderbeitrags ergibt sich der neue Förderbeitrag aus der Gesamtverbesserung (ab erster geförderte Sanierung) abzüglich des bereits ausbezahlten Förderbeitrags.
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
Bauvorhaben ausführen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK® inkl. Datenauszug zur Publikation, GEAK® Plus gemäss Produktreglement
Auszahlungsgesuch: Aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Datenauszug zur Publikation, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik)
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.
Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000 pro Gebäude.
Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert.
Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Ein Gesuch für eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens drei Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
Die Massnahmen im Gesuch «Gebäudesanierung» können innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer der Beitragszusicherung etappiert werden, relevant ist der Endzustand bei Abschluss des Gesuchs.
Wird nach einer «Sanierung von Gebäuden über GEAK®-Klassen» innerhalb von 10 Jahren ein Gesuch für eine «Sanierung von Gebäuden über Minergie» eingereicht, wird der bereits ausbezahlte Förderbeitrag vom neuen Beitrag abgezogen.
Vorgehen
Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
Bauvorhaben ausführen.
Auszahlungsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Frist auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als PDF-Datei) Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®
Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik)