Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Personen mit Wohneigentum und an Unternehmen, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen. Auch Veranstalterinnen und Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsanlässen im Energiebereich können von Förderbeiträgen profitieren.
Was möchten Sie tun?
- Fördergesuch vorbereitenVerschaffen Sie sich einen Überblick, wie Sie Ihr Bauvorhaben planen müssen.
- Fördergesuch einreichenHaben Sie alles vorbereitet? So erfassen Sie Ihr Gesuch und reichen es ein.
Das müssen Sie wissen
- Leitfaden FörderprogrammWas wir konkret fördern, Leitfaden zu den Förderbeiträgen und Bedingungen als Broschüre
- Förderbeiträge und BedingungenAlles zu den Förderkategorien Beratung, Gebäude, Anlagen und Information
Hinweise
- Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitragszusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.
- Unternehmen, Personen oder Standorte, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberechtigt.
- Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.
- Gemeinden sind nur förderberechtigt für Beiträge Wärmenetze mit erneuerbarer Energie (Energieerzeugung und Netz, sowie vorgelagerte Machbarkeitsstudien) und für Informationsanlässe. Dies gilt für politische Gemeinden, nicht für Kirch- oder Burgergemeinden.
- Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Förderprogrammen mit Beiträgen aus der CO2-Abgabe (z.B. myclimate, Klik, Energie Zukunft Schweiz) ist nicht zulässig.
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