Wichtige Information für Arbeitgebende
Betriebsunterbruch wegen Systemwechsel bei allen eServices im Job-Room beim Bund. Betrieb im Kanton Bern sichergestellt.
Betriebsunterbruch: 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr – 6. Januar 2026, ca. 7.00 Uhr
Alle eServices im Job-Room sind wegen der Einführung eines neuen Auszahlungssystems beim Bund nicht verfügbar. Der Kanton Bern stellt Ihnen Alternativen zur Verfügung.
Wichtig: Ihre Pflichten bleiben bestehen.
Kurzarbeitsentschädigungen
Während dem Betriebsunterbruch stehen die Auszahlungssysteme für Kurzarbeitsentschädigungen nicht zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Konjunkturlage sind die Anfragen, Gesuche und Auszahlungen stark angestiegen. Wir bedauern diesen Umstand und arbeiten mit Hochdruck daran, den Rückstand bei der Bearbeitung aufzuholen.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Ihre Aufgaben und Pflichten auch während des Unterbruchs
1. Stellenmeldepflicht
Wichtig: Die Stellenmeldepflicht gilt weiterhin.
- Online-Meldung: Melden Sie alle offenen, meldepflichtigen Stellen idealerweise bis zum 18. Dezember 2025 über Job-Room.
- Meldung via E-Mail: Ab dem 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 können Stellen nur noch per E-Mail gemeldet werden.
2. Voranmeldungen und Abrechnungen Kurzarbeit (KA)
- Voranmeldung von KA (für Start ab Januar 2026): Reichen Sie Voranmeldungen am besten bereits vor dem 19. Dezember 2025 ein.
- Frist beachten: Die Voranmeldung muss 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen. Diese Frist kann wegen des Systemunterbruchs nicht verkürzt werden.
- Während des Systemunterbruchs: Wenn Sie eine Voranmeldung machen müssen, schicken Sie das PDF-Formular per E-Mail oder Post an die zuständige Kantonale Amtsstelle:
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
Recht und Dienste
Postfach
3001 Bern
- Antrag und Abrechnung (z. B. September 2025): Wir empfehlen, die Abrechnung so früh wie möglich über Job-Room einzureichen. Der Anspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats geltend gemacht werden, auf den sich die Abrechnung bezieht.
3. Gekündigte Mitarbeitende informieren
- Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, die sich bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden müssen. Ab sofort über folgenden Link:
www.be.ch/arbeitslosigkeit-anmelden
Haben Sie Fragen?
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
AVA Kundenservice-Center
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Beachten Sie die Webseiten der Arbeitslosenkasse für die Öffnungszeiten während der Feiertage.
Öffnungszeiten Arbeitslosenkasse
Wir sind telefonisch unter unserer Hauptnummer erreichbar:
Tel. +41 31 636 70 00