Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Wichtige Informationen für Arbeitgebende

Sämtliche eServices im Job-Room sind über die Feiertage vom 19. Dezember 2025 (12 Uhr) bis am 6. Januar 2026 (ca. 7.00 Uhr) nicht verfügbar. Grund ist die Einführung eines neuen Auszahlungssystems beim Bund. Der Kanton Bern stellt Ihnen Alternativen zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihren Pflichten nachkommen können.

Stellenmeldepflicht

Wichtig: Die Stellenmeldepflicht gilt weiterhin.

  • Online-Meldung: Melden Sie alle offenen, meldepflichtigen Stellen idealerweise bis zum 18. Dezember 2025 über Job-Room.
  • Meldung via E-Mail: Ab dem 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 können Stellen nur noch per E-Mail gemeldet werden.

Voranmeldungen und Abrechnungen Kurzarbeit (KA)

  • Voranmeldung von KA (für Start ab Januar 2026): Reichen Sie Voranmeldungen am besten bereits vor dem 19. Dezember 2025 ein.
  • Frist beachten: Die Voranmeldung muss 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen. Diese Frist kann wegen des Systemunterbruchs nicht verkürzt werden.
  • Während des Systemunterbruchs: Wenn Sie eine Voranmeldung machen müssen, schicken Sie das PDF-Formular per E-Mail oder Post an die zuständige kantonale Amtsstelle:

    AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
    Recht und Dienste
    Postfach
    3001 Bern

  • Abrechnung (z. B. September 2025): Wir empfehlen, die Abrechnung so früh wie möglich über Job-Room einzureichen. Der Anspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats geltend gemacht werden, auf den sich die Abrechnung bezieht.

Kurzarbeitsentschädigungen

Während dem Betriebsunterbruch stehen die Auszahlungssysteme für Kurzarbeitsentschädigungen nicht zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Konjunkturlage sind die Anfragen, Gesuche und Auszahlungen stark angestiegen. Wir bedauern diesen Umstand und arbeiten mit Hochdruck daran, den Rückstand bei der Bearbeitung aufzuholen.

Gekündigte Mitarbeitende informieren

  • Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sie sich im Falle einer Kündigung nicht über Job-Room, sondern über folgenden Link bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden müssen:
    www.be.ch/arbeitslosigkeit-anmelden

Haben Sie Fragen?

AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
AVA Kundenservice-Center
Kontaktformular
Wir sind telefonisch unter unserer Hauptnummer erreichbar: 
Tel. +41 31 636 70 00

Öffnungszeiten
Beachten Sie die Webseiten der Arbeitslosenkasse für die Öffnungszeiten während der Feiertage.
Öffnungszeiten Arbeitslosenkasse

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