Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Wichtige Informationen für Arbeitgebende

Sämtliche eServices im Job-Room sind über die Feiertage vom 19. Dezember 2025 (12 Uhr) bis am 6. Januar 2026 (ca. 7.00 Uhr) nicht verfügbar. Grund ist die Einführung eines neuen Auszahlungssystems beim Bund. Der Kanton Bern stellt Ihnen Alternativen zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihren Pflichten nachkommen können.

Stellenmeldepflicht

Wichtig: Die Stellenmeldepflicht gilt weiterhin.

  • Online-Meldung: Melden Sie alle offenen, meldepflichtigen Stellen idealerweise bis zum 18. Dezember 2025 über Job-Room.
  • Meldung via E-Mail: Ab dem 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 können Stellen nur noch per E-Mail gemeldet werden.

Kurzarbeitsentschädigung

  • Voranmeldung und Abrechnung: Während des Systemunterbruches ist die Anmeldung und die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung möglich. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter Kurzarbeit anmelden sowie Kurzarbeit abrechnen.
  • Auszahlung: Während des Systemunterbruchs kann keine Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt werden.
  • Verzögerungen: Während dem Betriebsunterbruch stehen die Auszahlungssysteme für Kurzarbeitsentschädigungen nicht zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Konjunkturlage sind die Anfragen, Gesuche und Auszahlungen stark angestiegen. Wir bedauern diesen Umstand und arbeiten mit Hochdruck daran, den Rückstand bei der Bearbeitung aufzuholen.

Gekündigte Mitarbeitende informieren

  • Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sie sich im Falle einer Kündigung nicht über Job-Room, sondern über folgenden Link bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden müssen:
    www.be.ch/arbeitslosigkeit-anmelden

Haben Sie Fragen?

AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
AVA Kundenservice-Center
Kontaktformular
Wir sind telefonisch unter unserer Hauptnummer erreichbar: 
Tel. +41 31 636 70 00

Öffnungszeiten
Beachten Sie die Webseiten der Arbeitslosenkasse für die Öffnungszeiten während der Feiertage.
Öffnungszeiten Arbeitslosenkasse

Telefonische Erreichbarkeit

Die Schalter bleiben geschlossen.

Die telefonische Erreichbarkeit ist wie folgt gewährleistet:

Montag, 29.12.2025: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 30.12.2025: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 31.12.2025: 09.00 bis 12.00 Uhr
Ab dem 5. Januar 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten

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