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Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden

Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden

Betriebsunterbruch wegen Systemwechsel bei allen eServices im Job-Room beim Bund. Betrieb im Kanton Bern sichergestellt.

Betriebsunterbruch: 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr – 6. Januar 2026, ca. 7.00 Uhr

Alle eServices im Job-Room sind wegen der Einführung eines neuen Auszahlungssystems beim Bund nicht verfügbar. Der Kanton Bern stellt Ihnen Alternativen zur Verfügung. Siehe unter «Was Sie wann, wie und wo einreichen müssen».

Ihre Pflichten bleiben bestehen. Bitte halten Sie die Fristen ein, um Einstelltage zu vermeiden.

Auszahlungen
Die letzte Auszahlung erfolgt am 22. Dezember 2025 um 10.00 Uhr. Dafür müssen die Abrechnungen vollständig und inhaltlich korrekt bis am 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr der Kasse vorliegen.
Die nächstmögliche Auszahlung erfolgt ab 7. Januar 2026.

Was Sie wann, wie und wo einreichen müssen

1. Sie müssen das Formular «Angaben der versicherten Person (AvP)» einreichen?

  • Angaben der versicherten Person (AvP) für SEPTEMBER 2025: Dies muss spätestens bis zum 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr per Job-Room oder per Kontaktformular eingereicht werden.

  • Angaben der versicherten Person (AvP) für DEZEMBER 2025: Sie können das Formular bereits ab dem 4. Dezember 2025 bis am 31. März 2026 per Job-Room oder per Kontaktformular einreichen.
    Bitte tun Sie dies so früh wie möglich.

  • Fehlende Unterlagen: Können erst ab dem 6. Januar 2026 nachgereicht werden.

  • Wichtig: Kundinnen und Kunden der Gewerkschaftskassen Unia, Syna und Syndicom wenden sich für die Einreichung der Unterlagen bitte direkt an ihre Arbeitslosenkasse.
    Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

 

2. Sie müssen den «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (Dezember 2025)» einreichen?

  • Online-Erfassung: Erfassen Sie Ihre Arbeitsbemühungen bis zum 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr per Job-Room.

  • Einreichen via Kontaktformular: Alle weiteren, noch nicht eingereichten Dezember-Arbeitsbemühungen (z. B. für die Zeit nach dem 19.12.25) müssen spätestens bis zum 5. Januar 2026 per Kontaktformular eingereicht werden.

  • Folgen bei Fristversäumnis: Wer den Nachweis nicht bis zum 5. Januar 2026 abgibt, muss mit Einstelltagen (Leistungseinbussen) rechnen.

 

3. Sie müssen sich neu bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden?

4. Sie müssen sich von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) abmelden?

  • Abmeldungen von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) können Sie per Kontaktformular vornehmen.
    Kontaktformular

Alle Fristen im Blick

Formular | Monat Wichtige Frist | Datum So reichen Sie ein Links | Kontakt
Angaben der versicherten Person      
Angaben der versicherten Person (AvP) 
September 2025 
Spätestens 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr Formular AvP
über Job-Room
oder per Kontaktformular  

Job-Room oder
Kontaktformular

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

Angaben der versicherten Person (AvP) 
Dezember 2025
Ab 4. Dezember 2025 einreichbar bis 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr.
Oder ab 06.01.2026 bis 31.03.2026
Formular AvP 
über Job-Room 
oder per Kontaktformular


Job-Room oder
Kontaktformular

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

Angaben der versicherten Person (AvP)
Fehlende Unterlagen
Können ab 6. Januar 2026 nachgereicht werden Wieder über Job-Room einreichen

Job-Room oder
Kontaktformular

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

Nachweis Arbeitsbemühungen      
Nachweis Arbeitsbemühungen
(online) Dezember 2025
Bis 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr in Job-Room erfassen Online-Erfassung in Job-Room


Job-Room

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00

Kontaktformular

Nachweis weiterer Arbeitsbemühungen
(per Kontaktformular)  Dezember 2025
Spätestens bis 5. Januar 2026 per Kontaktformular einreichen Per Kontaktformular Kontaktformular
An-/Abmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV)      
Anmeldung
bei regionaler Arbeitsvermittlung (RAV)
Ab sofort
Keine Frist (laufend möglich)
Über neue Online-Anmeldung

Arbeitslosigkeit anmelden

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00

Abmeldung
von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV)
Keine Frist (laufend möglich) über Kontaktformular Kontaktformular

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00

Haben Sie Fragen?

Für Fragen zu der Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Ihren Arbeitsbemühungen
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
AVA Kundenservice-Center
Kontaktformular

Fragen Arbeitslosenentschädigung
Für Fragen rund um Ihre Arbeitslosenentschädigung und um den Betriebsunterbruch Job-Room nehmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitslosenkasse Kontakt auf.

Ihre Arbeitslosenkasse    
Arbeitslosenkasse Kanton Bern

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00 oder Kontaktformular

Sie möchten Ihre Unterlagen per Post einreichen?

Postadresse:
Arbeitslosenkasse Kanton Bern
Postfach
3001 Bern

 
Syna  www.syna.ch  
Syndicom  www.syndicom.ch  
Unia  www.unia.ch  

Sie möchten Ihre Unterlagen per Post einreichen?

Postadresse:
Arbeitslosenkasse Kanton Bern
Postfach
3001 Bern

Öffnungszeiten

Beachten Sie die Webseiten der Arbeitslosenkasse für die Öffnungszeiten während der Feiertage.
Öffnungszeiten Arbeitslosenkasse

Wir sind telefonisch unter unserer Hauptnummer erreichbar: 
Tel. +41 31 636 70 00

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