Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden
Betriebsunterbruch wegen Systemwechsel bei allen eServices im Job-Room beim Bund. Betrieb im Kanton Bern sichergestellt.
Betriebsunterbruch: 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr – 6. Januar 2026, ca. 7.00 Uhr
Alle eServices im Job-Room sind wegen der Einführung eines neuen Auszahlungssystems beim Bund nicht verfügbar. Der Kanton Bern stellt Ihnen Alternativen zur Verfügung. Siehe unter «Was Sie wann, wie und wo einreichen müssen».
Ihre Pflichten bleiben bestehen. Bitte halten Sie die Fristen ein, um Einstelltage zu vermeiden.
Auszahlungen
Die letzte Auszahlung erfolgt am 22. Dezember 2025 um 10.00 Uhr. Dafür müssen die Abrechnungen vollständig und inhaltlich korrekt bis am 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr der Kasse vorliegen.
Die nächstmögliche Auszahlung erfolgt ab 7. Januar 2026.
Was Sie wann, wie und wo einreichen müssen
1. Sie müssen das Formular «Angaben der versicherten Person (AvP)» einreichen?
- Angaben der versicherten Person (AvP) für SEPTEMBER 2025: Dies muss spätestens bis zum 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr per Job-Room oder per Kontaktformular eingereicht werden.
- Angaben der versicherten Person (AvP) für DEZEMBER 2025: Sie können das Formular bereits ab dem 4. Dezember 2025 bis am 31. März 2026 per Job-Room oder per Kontaktformular einreichen.
Bitte tun Sie dies so früh wie möglich.
- Fehlende Unterlagen: Können erst ab dem 6. Januar 2026 nachgereicht werden.
- Wichtig: Kundinnen und Kunden der Gewerkschaftskassen Unia, Syna und Syndicom wenden sich für die Einreichung der Unterlagen bitte direkt an ihre Arbeitslosenkasse.
Ihre zuständige Arbeitslosenkasse
2. Sie müssen den «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (Dezember 2025)» einreichen?
- Online-Erfassung: Erfassen Sie Ihre Arbeitsbemühungen bis zum 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr per Job-Room.
- Einreichen via Kontaktformular: Alle weiteren, noch nicht eingereichten Dezember-Arbeitsbemühungen (z. B. für die Zeit nach dem 19.12.25) müssen spätestens bis zum 5. Januar 2026 per Kontaktformular eingereicht werden.
- Folgen bei Fristversäumnis: Wer den Nachweis nicht bis zum 5. Januar 2026 abgibt, muss mit Einstelltagen (Leistungseinbussen) rechnen.
3. Sie müssen sich neu bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden?
- Neu-Anmeldungen bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) können Sie über folgenden Link vornehmen: www.be.ch/arbeitslosigkeit-anmelden
4. Sie müssen sich von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) abmelden?
- Abmeldungen von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) können Sie per Kontaktformular vornehmen.
Kontaktformular
Alle Fristen im Blick
| Formular | Monat | Wichtige Frist | Datum | So reichen Sie ein | Links | Kontakt |
|---|---|---|---|
| Angaben der versicherten Person | |||
| Angaben der versicherten Person (AvP) September 2025 |
Spätestens 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr | Formular AvP über Job-Room oder per Kontaktformular |
Job-Room oder |
| Angaben der versicherten Person (AvP) Dezember 2025 |
Ab 4. Dezember 2025 einreichbar bis 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr. Oder ab 06.01.2026 bis 31.03.2026 |
Formular AvP über Job-Room oder per Kontaktformular |
|
| Angaben der versicherten Person (AvP) Fehlende Unterlagen |
Können ab 6. Januar 2026 nachgereicht werden | Wieder über Job-Room einreichen | Job-Room oder |
| Nachweis Arbeitsbemühungen | |||
| Nachweis Arbeitsbemühungen (online) Dezember 2025 |
Bis 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr in Job-Room erfassen | Online-Erfassung in Job-Room |
AVA Kundenservice-Center |
| Nachweis weiterer Arbeitsbemühungen (per Kontaktformular) Dezember 2025 |
Spätestens bis 5. Januar 2026 per Kontaktformular einreichen | Per Kontaktformular | Kontaktformular |
| An-/Abmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) | |||
| Anmeldung bei regionaler Arbeitsvermittlung (RAV) |
Ab sofort Keine Frist (laufend möglich) |
Über neue Online-Anmeldung |
AVA Kundenservice-Center |
| Abmeldung von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) |
Keine Frist (laufend möglich) | über Kontaktformular | Kontaktformular AVA Kundenservice-Center 031 636 70 00 |
Haben Sie Fragen?
Für Fragen zu der Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Ihren Arbeitsbemühungen
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
AVA Kundenservice-Center
Kontaktformular
Fragen Arbeitslosenentschädigung
Für Fragen rund um Ihre Arbeitslosenentschädigung und um den Betriebsunterbruch Job-Room nehmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitslosenkasse Kontakt auf.
| Ihre Arbeitslosenkasse | ||
| Arbeitslosenkasse Kanton Bern |
AVA Kundenservice-Center Sie möchten Ihre Unterlagen per Post einreichen? Postadresse: |
|
| Syna | www.syna.ch | |
| Syndicom | www.syndicom.ch | |
| Unia | www.unia.ch |
Sie möchten Ihre Unterlagen per Post einreichen?
Postadresse:
Arbeitslosenkasse Kanton Bern
Postfach
3001 Bern
Öffnungszeiten
Beachten Sie die Webseiten der Arbeitslosenkasse für die Öffnungszeiten während der Feiertage.
Öffnungszeiten Arbeitslosenkasse
Wir sind telefonisch unter unserer Hauptnummer erreichbar:
Tel. +41 31 636 70 00