Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden

Sämtliche eServices im Job-Room sind über die Feiertage vom 19. Dezember 2025 (12 Uhr) bis am 6. Januar 2026 (ca. 7.00 Uhr) nicht verfügbar. Grund ist die Einführung eines neuen Auszahlungssystems beim Bund. Der Kanton Bern stellt Ihnen Alternativen zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie Stellensuchende ihre Unterlagen in dieser Zeit einreichen und mit uns Kontakt aufnehmen können.

Pflichten bleiben bestehen

Prüfen Sie die Einreichefristen Ihrer Dokumente frühzeitig, um Einstelltage zu vermeiden:

Auszahlungen

Die letzte Auszahlung im Jahr 2025 erfolgt am 22. Dezember 2025 um 10.00 Uhr. Dafür müssen Ihre Unterlagen vollständig und inhaltlich korrekt bis am 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr der Kasse vorliegen.

Die nächstmögliche Auszahlung erfolgt wieder ab dem 7. Januar 2026.

Formular «Angaben der versicherten Person (AvP)» einreichen

  • Formular «Angaben der versicherten Person» für SEPTEMBER 2025:
    Bis spätestens zum 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr einreichen per Job-Room oder per Kontaktformular.
  • Formular «Angaben der versicherten Person» für DEZEMBER 2025:
    Sie können das Formular bereits ab dem 4. Dezember 2025 bis am 31. März 2026 einreichen per Job-Room oder per Kontaktformular.

Beachten Sie:

  • Bitte tun Sie dies so früh wie möglich.
  • Fehlende Unterlagen können erst ab dem 6. Januar 2026 nachgereicht werden.
  • Kundinnen und Kunden der Gewerkschaftskassen Unia, Syna und Syndicom wenden sich für die Einreichung der Unterlagen bitte direkt an ihre Arbeitslosenkasse.
    Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

«Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (Dezember 2025)» einreichen

  • Online-Erfassung: Erfassen Sie Ihre Arbeitsbemühungen bis zum 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr per Job-Room.
  • Einreichen via Kontaktformular: Alle weiteren, noch nicht eingereichten Dezember-Arbeitsbemühungen (z. B. für die Zeit nach dem 19.12.25) müssen spätestens bis zum 5. Januar 2026 per Kontaktformular eingereicht werden.
  • Folgen bei Fristversäumnis: Wer den Nachweis nicht bis zum 5. Januar 2026 abgibt, muss mit Einstelltagen (Leistungseinbussen) rechnen.

An-/oder Abmelden bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV)

Neu-Anmeldungen bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) können Sie online erfassen.

Abmeldungen von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) können Sie im Kontaktformular oder via Telefon vornehmen.

Alle Fristen im Überblick

Formular | Monat Wichtige Frist | Datum So reichen Sie ein Links | Kontakt
Angaben der versicherten Person (AvP)      
Angaben der versicherten Person (AvP) 
September 2025 
Spätestens 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr Formular AvP
über Job-Room
oder per Kontaktformular  

Job-Room oder
Kontaktformular

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

Angaben der versicherten Person (AvP) 
Dezember 2025
Ab 4. Dezember 2025 einreichbar bis 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr.
Oder ab 06.01.2026 bis 31.03.2026
Formular AvP 
über Job-Room 
oder per Kontaktformular


Job-Room oder
Kontaktformular

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

Angaben der versicherten Person (AvP)
Fehlende Unterlagen
Können ab 6. Januar 2026 nachgereicht werden Wieder über Job-Room einreichen

Job-Room oder
Kontaktformular

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse

Nachweis Arbeitsbemühungen      
Nachweis Arbeitsbemühungen
(online) Dezember 2025
Bis 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr in Job-Room erfassen Online-Erfassung in Job-Room


Job-Room

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00

Kontaktformular

Nachweis weiterer Arbeitsbemühungen
(per Kontaktformular)
Dezember 2025
Spätestens bis 5. Januar 2026 per Kontaktformular einreichen Per Kontaktformular Kontaktformular
An-/Abmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV)      
Anmeldung
bei regionaler Arbeitsvermittlung (RAV)
Ab sofort
Keine Frist (laufend möglich)
Über neue Online-Anmeldung

Arbeitslosigkeit anmelden

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00

Abmeldung
von der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV)
Keine Frist (laufend möglich) über Kontaktformular Kontaktformular

AVA Kundenservice-Center
031 636 70 00

Haben Sie Fragen?

Für Fragen zu der Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Ihren Arbeitsbemühungen:
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung, AVA Kundenservice-Center
Kontaktformular

Fragen zur Arbeitslosenentschädigung:
Für Fragen rund um Ihre Arbeitslosenentschädigung und um den Betriebsunterbruch Job-Room nehmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitslosenkasse Kontakt auf.

Kontakt Arbeitslosenkasse

Ihre Arbeitslosenkasse  
Arbeitslosenkasse Kanton Bern

AVA Kundenservice-Center
+41 31 636 70 00 oder Kontaktformular

Öffnungszeiten Arbeitslosenkasse Kanton Bern

Unterlagen per Post einreichen

Postadresse:
Arbeitslosenkasse Kanton Bern
Postfach
3001 Bern

Syna  www.syna.ch
Syndicom  www.syndicom.ch
Unia  www.unia.ch

Telefonische Erreichbarkeit

Die Schalter bleiben geschlossen.

Die telefonische Erreichbarkeit ist wie folgt gewährleistet:

Montag, 29.12.2025: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 30.12.2025: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 31.12.2025: 09.00 bis 12.00 Uhr
Ab dem 5. Januar 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten

Seite teilen