Die Risiken wirtschaftlicher Schwankungen tragen die Betriebe selbst. Bei ungewöhnlichen Ereignissen kann die Arbeitslosenversicherung eine Kurzarbeitsentschädigung ausrichten. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstes.
Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Lage auf dem Energiemarkt
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt hat das SECO ein Merkblatt für Betriebe zur Kurzarbeitsentschädigung herausgegeben.
So beantragen Sie die Kurzarbeitsentschädigung
Schritt1
Es gilt eine Voranmeldefrist von 10 Tagen.
Ihre Voranmeldung muss spätestens am Tag, an dem die Kurzarbeit beginnt, bei der Arbeitslosenversicherung eintreffen.
Die Voranmeldung von Kurzarbeit kann online eingereicht werden. Bitte benutzen Sie im Job-Room den eService zur Voranmeldung:
Online-Formular Kurzarbeit voranmelden
Schritt2
Für die Voranmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Organigramm des Gesamtbetriebes (bei Betriebsabteilungen: Personalbestände in den Organisationseinheiten)
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
Schritt3
Fehlende Unterlagen
Fehlende Unterlagen müssen Sie nachträglich einreichen. Wir fordern diese von Ihnen ein: telefonisch, per Post oder per E-Mail.
Schritt4
Verfügung Voranmeldung
Sie erhalten eine Verfügung der Kantonalen Amtsstelle (KAST) mit dem Entscheid, ob Sie Kurzarbeit einführen können.
Kurzarbeit abrechnen
Schritt5
Senden Sie den Antrag mit allen Beilagen innert drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Kalendermonat) an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.
Diese Frist gilt auch, wenn noch ein Verfahren hängig ist (z. B. Einsprache).
Weitere Informationen
Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind oder Arbeitsausfälle infolge des Wetters. Beispiele sind:
- Schneemangel im Skigebiet: Das Geschäftsvolumen muss im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahren um 75 Prozent eingebrochen sein.
- Behördliche Massnahmen wie Sperrung der Zufahrt aufgrund von Lawinen- oder Steinschlaggefahr, Erdrutschen, Schifffahrtsverbot wegen Hochwasser, Ladenschliessungen während einer Pandemie usw.
In der Broschüre des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO finden Sie detaillierte Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung.