Kurzarbeit ermöglicht Unternehmen, die Arbeitszeiten vorübergehend zu reduzieren. So können Kündigungen vermieden werden. Die Arbeitslosenversicherung deckt über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der betroffenen Arbeitnehmenden.
So beantragen Sie die Kurzarbeitsentschädigung
Schritt1
Es gilt in der Regel eine Voranmeldefrist von 10 Tagen.
Ihre Voranmeldung muss innerhalb dieser Frist bei der Arbeitslosenversicherung eintreffen.
Die Voranmeldung von Kurzarbeit kann online eingereicht werden. Bitte benutzen Sie im Job-Room den eService zur Voranmeldung:
Online-Formular Kurzarbeit voranmelden
Schritt2
Für die Voranmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Organigramm des Gesamtbetriebes (bei Betriebsabteilungen: Personalbestände in den Organisationseinheiten)
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
Schritt3
Entscheid Voranmeldung
Sie erhalten einen Entscheid der Kantonalen Amtsstelle (KAST), ob Sie Kurzarbeit einführen können.
Kurzarbeit abrechnen
Schritt4
Senden Sie den Antrag mit allen Beilagen innert drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Kalendermonat) an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.
Diese Frist gilt auch, wenn noch ein Verfahren hängig ist (z. B. Einsprache).
Gut zu wissen
Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind oder Arbeitsausfälle infolge des Wetters. Beispiele sind:
- Schneemangel im Skigebiet: Das Geschäftsvolumen muss im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahren um 75 Prozent eingebrochen sein. In diesen Fällen ist die Meldung über den wetterbedingten Arbeitsausfall bis spätesten am 5. Tag im Folgemonat bei der Arbeitslosenversicherung einzureichen.
- Behördliche Massnahmen wie Sperrung der Zufahrt aufgrund von Lawinen- oder Steinschlaggefahr, Erdrutschen, Schifffahrtsverbot wegen Hochwasser, Ladenschliessungen während einer Pandemie usw. In diesen Fällen beträgt die Voranmeldefrist in der Regel 3 Tage.