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Kurzarbeit anmelden

Die Risiken wirtschaftlicher Schwankungen tragen die Betriebe selbst. Bei ungewöhnlichen Ereignissen kann die Arbeitslosenversicherung eine Kurzarbeitsentschädigung ausrichten. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstes.

So beantragen Sie die Kurzarbeitsentschädigung

Schritt
1

Es gilt eine Voranmeldefrist von 10 Tagen.

Ihre Voranmeldung muss spätestens am Tag, an dem die Kurzarbeit beginnt, bei der Arbeitslosenversicherung eintreffen.

Die Voranmeldung von Kurzarbeit kann online eingereicht werden. Bitte benutzen Sie im Job-Room den eService zur Voranmeldung: 

Online-Formular Kurzarbeit voranmelden

 

Schritt
2

Für die Voranmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Organigramm des Gesamtbetriebes (bei Betriebsabteilungen: Personalbestände in den Organisationseinheiten)
  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges

Schritt
3

Verfügung Voranmeldung

Sie erhalten eine Verfügung der Kantonalen Amtsstelle (KAST) mit dem Entscheid, ob Sie Kurzarbeit einführen können.

Kurzarbeit abrechnen

Schritt
4

Senden Sie den Antrag mit allen Beilagen innert drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Kalendermonat) an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse. 

Diese Frist gilt auch, wenn noch ein Verfahren hängig ist (z. B. Einsprache).

Kurzarbeitsentschädigung abrechnen

Gut zu wissen

Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind oder Arbeitsausfälle infolge des Wetters. Beispiele sind:

  • Schneemangel im Skigebiet: Das Geschäftsvolumen muss im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahren um 75 Prozent eingebrochen sein.
  • Behördliche Massnahmen wie Sperrung der Zufahrt aufgrund von Lawinen- oder Steinschlaggefahr, Erdrutschen, Schifffahrtsverbot wegen Hochwasser, Ladenschliessungen während einer Pandemie usw.
  • Broschüre: Kurzarbeitsentschädigung

Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Lage auf dem Energiemarkt

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt hat das SECO ein Merkblatt für Betriebe zur Kurzarbeitsentschädigung herausgegeben. 

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