Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung

Betriebsunterbruch Job-Room

Vom 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr – 6. Januar 2026, ca. 7.00 Uhr sind die eServices im Job-Room nicht verfügbar.

Informationen für Arbeitgebende

Kurzarbeitsentschädigung

Kurzarbeit ermöglicht Unternehmen, die Arbeitszeiten vorübergehend zu reduzieren. So können Kündigungen vermieden werden. Die Arbeitslosenversicherung deckt über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der betroffenen Arbeitnehmenden.

Schlechtwetterentschädigung

Die Schlechtwetterentschädigung deckt einen Teil der Lohnkosten, wenn das Wetter für Arbeitsausfälle sorgt. Die Entschädigung wird den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausbezahlt.

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