Die Schlechtwetterentschädigung deckt einen Teil der Lohnkosten, wenn das Wetter für Arbeitsausfälle sorgt. Die Entschädigung wird den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausbezahlt.
So beantragen Sie die Schlechtwetterentschädigung
Schritt1
Voraussetzung für die Entschädigung: Wegen wetterbedingten Gründen kann die Arbeit nicht fortgeführt werden (technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar, nicht zumutbar für die Mitarbeitenden). Der Ausfall dauert mindestens einen halben Tag. Entschädigungen gibt es nur für halbe oder ganze Ausfallstage.
Schritt2
Füllen Sie monatlich und für jede betroffene Bau- oder Arbeitsstelle ein separates Formular «Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall» aus.
Schritt3
Senden Sie das Formular oder die Formulare bis spätestens am 5. Tag des folgenden Monats (massgebend ist das Datum des Poststempels) an:
Amt für Arbeitslosenversicherung
Rechtsdienst
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Sie erhalten von der Kantonalen Amtsstelle (KAST) einen Entscheid, ob Sie die Schlechtwetterentschädigung abrechnen können.
Schritt4
Reichen Sie monatlich den Antrag und Abrechnung auf Schlechtwetterentschädigung ein.
- Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung
- Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung (muss dem Antrag beigelegt werden)
Der «Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden» ist neu im Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» enthalten.
Schritt5
Senden Sie das Gesuch oder die Gesuche mit allen Unterlagen innert drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.
Weitere Informationen
Für die Landwirtschaft – ausgenommen sind reine Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe – und den Tourismus gilt der Anspruch auf eine Schlechtwetterentschädigung nicht.
Informationen zu wetterbedingten Kunden- und Arbeitsausfällen wegen Schneemangels finden Sie unter «Kurzarbeit beantragen».
Detaillierte Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in der Broschüre «Schlechtwetter – Information für Arbeitgebende».
Rechtsdienst
Tel.: +41 31 633 58 41
Kontakt per E-Mail
Montag bis Donnerstag
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