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Schlechtwetterentschädigung beantragen

Die Schlechtwetterentschädigung trägt dazu bei, die finanziellen Einbussen von Unternehmen abzufedern, wenn wetterbedingte Arbeitsausfälle eintreten. In bestimmten Branchen erhalten Arbeitgebende eine entsprechende Unterstützung, um einen Teil der Lohnkosten auszugleichen.

Detaillierte Informationen zu den berechtigten Erwerbszweigen finden Sie in der Broschüre «Schlechtwetter».

So beantragen Sie die Schlechtwetterentschädigung

Schritt
1

Voraussetzung für die Entschädigung: Wegen wetterbedingten Gründen kann die Arbeit nicht fortgeführt werden (technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar, nicht zumutbar für die Mitarbeitenden). Der Ausfall dauert mindestens einen halben Tag. Entschädigungen gibt es nur für halbe oder ganze Ausfallstage.

Schritt
2

Für die Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall benötigen Sie folgende Unterlagen:

Schritt
3

Senden Sie das Formular oder die Formulare bis spätestens am 5. Tag des folgenden Monats (massgebend ist das Datum des Poststempels) an:

Amt für Arbeitslosenversicherung
Rechtsdienst
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Sie erhalten von der Kantonalen Amtsstelle (KAST) einen Entscheid, ob die Schlechtwetterentschädigung bewilligt werden kann.

Schritt
4

Reichen Sie monatlich den Antrag und Abrechnung auf Schlechtwetterentschädigung ein.

Der «Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden» ist neu im Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» enthalten.

Schritt
5

Senden Sie das Gesuch oder die Gesuche mit allen Unterlagen innert drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.

Liste der Arbeitslosenkassen im Kanton Bern

Weitere Informationen

Informationen zu wetterbedingten Kunden- und Arbeitsausfällen wegen Schneemangels finden Sie unter «Kurzarbeit beantragen».

Kurzarbeit anmelden

Detaillierte Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in der Broschüre «Schlechtwetter-Information für Arbeitgebende».

Broschüre «Schlechtwetter-Information für Arbeitgebende».

Rechtsdienst
Tel.: +41 31 633 58 41
Kontakt per E-Mail

 

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