Die Schlechtwetterentschädigung trägt dazu bei, die finanziellen Einbussen von Unternehmen abzufedern, wenn wetterbedingte Arbeitsausfälle eintreten. In bestimmten Branchen erhalten Arbeitgebende eine entsprechende Unterstützung, um einen Teil der Lohnkosten auszugleichen.
Detaillierte Informationen zu den berechtigten Erwerbszweigen finden Sie in der Broschüre «Schlechtwetter».
So beantragen Sie die Schlechtwetterentschädigung
Schritt1
Voraussetzung für die Entschädigung: Wegen wetterbedingten Gründen kann die Arbeit nicht fortgeführt werden (technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar, nicht zumutbar für die Mitarbeitenden). Der Ausfall dauert mindestens einen halben Tag. Entschädigungen gibt es nur für halbe oder ganze Ausfallstage.
Schritt2
Für die Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Formular Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall
- eine Kopie der Auftragsbestätigung, des Werkvertrags oder des Bauprogramms.
Schritt3
Senden Sie das Formular oder die Formulare bis spätestens am 5. Tag des folgenden Monats (massgebend ist das Datum des Poststempels) an:
Amt für Arbeitslosenversicherung
Rechtsdienst
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Sie erhalten von der Kantonalen Amtsstelle (KAST) einen Entscheid, ob die Schlechtwetterentschädigung bewilligt werden kann.
Schritt4
Reichen Sie monatlich den Antrag und Abrechnung auf Schlechtwetterentschädigung ein.
- Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung
- Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung (muss dem Antrag beigelegt werden)
Der «Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden» ist neu im Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» enthalten.
Schritt5
Senden Sie das Gesuch oder die Gesuche mit allen Unterlagen innert drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.
Weitere Informationen
Informationen zu wetterbedingten Kunden- und Arbeitsausfällen wegen Schneemangels finden Sie unter «Kurzarbeit beantragen».
Detaillierte Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in der Broschüre «Schlechtwetter-Information für Arbeitgebende».
Rechtsdienst
Tel.: +41 31 633 58 41
Kontakt per E-Mail
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