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Massnahmen & Förderbeiträge

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Weitere Informationen

  • Leitfaden Berner Klimaprogramm für Gemeinden

Hinweise

  • Die Finanzierung des «Berner Klimaprogramms für Gemeinden» erfolgt über das kantonale Amt für Umwelt und Energie (AUE). Eine gleichzeitige Unterstützung durch andere Förderprogramme ist möglich.
  • Unterstützungsberechtigt sind die Einwohnergemeinden (nach Art. 2 Abs. 1 Bst. a Gemeindegesetz). Auf Anfrage beim AUE können sich mehrere Gemeinden für die Umsetzung von Massnahmen zusammenschliessen.
  • Das Programm umfasst finanzielle Beiträge zur Umsetzung der Massnahmen im Klimaprogramm. Für jede Massnahme ist ein separates Gesuch einzureichen, wobei mehrere Massnahmen parallel umgesetzt werden können.
  • Gesuche müssen vor der Umsetzung der Massnahme eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Unrichtige Angaben zur Erlangung eines Staatsbeitrags sind unzulässig.
  • Übergangsregelung zu Vereinbarungen zum Berner Energieabkommen BEakom.
  • Bei Fragen können sich Gemeinden und Beratende an das AUE wenden: Kontakt per E-Mail

Weitere Förderprogramme für Gemeinden

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