Wählen Sie Ihr Thema
Weitere Informationen
Hinweise
- Die Finanzierung des «Berner Klimaprogramms für Gemeinden» erfolgt über das kantonale Amt für Umwelt und Energie (AUE). Eine gleichzeitige Unterstützung durch andere Förderprogramme ist möglich.
- Unterstützungsberechtigt sind die Einwohnergemeinden (nach Art. 2 Abs. 1 Bst. a Gemeindegesetz). Auf Anfrage beim AUE können sich mehrere Gemeinden für die Umsetzung von Massnahmen zusammenschliessen.
- Das Programm umfasst finanzielle Beiträge zur Umsetzung der Massnahmen im Klimaprogramm. Für jede Massnahme ist ein separates Gesuch einzureichen, wobei mehrere Massnahmen parallel umgesetzt werden können.
- Gesuche müssen vor der Umsetzung der Massnahme eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Unrichtige Angaben zur Erlangung eines Staatsbeitrags sind unzulässig.
- Übergangsregelung zu Vereinbarungen zum Berner Energieabkommen BEakom.
- Bei Fragen können sich Gemeinden und Beratende an das AUE wenden: Kontakt per E-Mail
Weitere Förderprogramme für Gemeinden
Seite teilen