Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Massnahmen Energie

Energie effizient nutzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben – das sind die Schlüssel für eine nachhaltige Energiezukunft. Das Berner Klimaprogramm fördert Initiativen, die den Energieverbrauch senken oder auf umweltfreundliche Energiequellen setzen.

EN_01 | Label Energiestadt

Beschreibung

Das Label Energiestadt erhalten Gemeinden, die über einen vom Trägerverein Energiestadt definierten Management-Prozess zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer klima- und energiepolitischen Leistungen kommen.

Der Prozess beinhaltet eine Bestandsaufnahme, die Definition von Zielen, die Ausarbeitung eines klimapolitischen Aktionsplans sowie die Dokumentation und Kommunikation. Energiestadt-Beratende begleiten die Gemeinden bei der Einführung und Aktualisierung des Prozesses.

Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erst-Zertifizierung sowie bei der alle vier Jahre stattfindenden Re-Zertifizierung. In den Zwischenjahren ist jährlich ein Monitoring-Gespräch mit Energiestadt-Beratenden durchzuführen.

Förderbeitrag

  • Bei Erst-Zertifizierung: CHF 10 000 (einmalige Pauschale)
  • Bei Re-Zertifizierung: Maximal CHF 5000 (alle vier Jahre, CHF 1000 pro Jahresgespräch plus CHF 2000 pro Re-Audit)
  • Gold-Erst-Zertifizierung: CHF 5000 (einmalige Pauschale - Wichtig: Für den Beitrag zur Re-Zertifizierung ist ein zusätzliches Gesuch einzureichen)

   

EN_02 | Strategie für nachhaltige kommunale Gebäude

Beschreibung

Das Berner Klimaprogramm unterstützt Gemeinden, welche eine Strategie für ihre kommunalen Gebäude erarbeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Anforderungen hinaus ambitionierte Standards für umfassenden Klimaschutz und für Nachhaltigkeit im Hochbau beinhaltet.

Schwerpunkte einer Strategie für nachhaltige kommunale Gebäude können die Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen (direkte und graue Emissionen), der Ausbau der erneuerbaren Energien, die nachhaltige Nutzung von Boden und von Wasser, die Erhaltung der Biodiversität, die Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Nutzenden, die Gebrauchsqualität, Erreichbarkeit, die Betrachtung der Lebenszykluskosten sowie die Systemtrennung und die dadurch bessere Wiederverwendbarkeit sein.

Ziel ist ein kommunales Gebäudeportfolio, welches Kriterien des umfassenden Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit erfüllt. Gebäudelabel unterstützen dabei die strukturierte Bearbeitung der Schwerpunkthemen und die Qualitätssicherung.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis maximal CHF 20 000

   

EN_03 | Mobilitätsmanagement

Beschreibung

Mobilitätsmanagement dient der Förderung einer nachhaltigen Mobilität mit dem Ziel, unter Einbezug der Elektrifizierung die Mobilitätsbedürfnisse abzudecken und gleichzeitig den Energieverbrauch, die Emissionen (Luftschadstoffe, Treibhausgase, Lärm) und andere negative Auswirkungen des Verkehrs zu reduzieren. Die Massnahmen des Mobilitätsmanagements werden auf die jeweiligen Zielgruppen ausgerichtet und durch Informations- und Beratungsmassnahmen begleitet. Die Gemeinden können das Mobilitätsverhalten in vielen Bereichen beeinflussen: Verwaltung und Schulen, Planungsprozesse (Areale, Wohnsiedlungen), Grossanlässe, Freizeitbetriebe usw.

Die Themen des Mobilitätsmanagements sind vielfältig:

  • Sensibilisierungskampagnen, um das Bewusstsein für nachhaltige Mobilität zu stärken und Vorbehalte abzubauen
  • Förderung von Sharing und Pooling (insbesondere mit E-Fahrzeugen)
  • Parkplatzbewirtschaftung
  • Glätten von Verkehrsspitzen z.B. durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die Förderung von ortsunabhängigem Arbeiten
  • Elektrifizierung der eigenen Fahrzeugflotte
  • Konzepte für Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis max. CHF 20 000

Weitere Informationen

Für die Erarbeitung des Mobilitätsmanagementkonzepts können folgende Grundlagen beigezogen werden:

   

EN_04 | Smarte Beleuchtung

Beschreibung

Auch bei der Beleuchtung gilt: Weniger ist mehr. Intelligent eingesetzte Beleuchtung spart Strom und hilft, die Lichtverschmutzung zu begrenzen und damit die Artenvielfalt und das menschliche Wohlbefinden zu schützen. Die Beleuchtung kann so gestaltet werden, dass Energie gespart, die Umweltbelastung reduziert und gleichzeitig die Sicherheit und Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.

Steht in einer Gemeinde die Erneuerung der Beleuchtung des öffentlichen Raumes an oder soll die Begrenzung der Lichtemissionen in den Bau- und Nutzungsordnungen (z.B. UeO) verbindlich geregelt werden, empfiehlt es sich, ein übergeordnetes, behördenverbindliches Beleuchtungskonzept (z.B. einen Beleuchtungsrichtplan) auszuarbeiten, der einen haushälterischen und zweckmässigen Umgang mit Licht und Energie ermöglicht.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis max. CHF 20 000

Seite teilen