Das kantonale Energiegesetz schreibt vor, dass bis Ende 2031 alle bestehenden Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht betrifft zentrale Elektrospeicherheizungen und raumweise platzierte, dezentrale Elektroöfen oder Infrarotpaneele.
Energieberatungsangebot
Planen Sie den notwendigen Heizungsersatz frühzeitig. Nutzen Sie hierzu beispielsweise das kostenlose Erstberatungsangebot der öffentlichen regionalen Energieberatungen. Denken Sie langfristig und investieren Sie in eine nachhaltige, effiziente Heizlösung, die auch die Energiekosten senkt. Die Energieberatung Ihrer Region finden Sie hier:
Erhalten Sie ein zu Ihrem Gebäude passendes energetisches Gesamtsanierungskonzept, welches den Heizungsersatz mit Massnahmen an der Gebäudehülle und/oder einer Solaranlage kombiniert, mittels GEAK Plus von einer zertifizierten GEAK-Expertin oder einem zertifizierten GEAK-Experten aus Ihrer Region. Die Erstellung eines GEAK Plus wird durch den Kanton Bern gefördert.
Förderprogramm
Zusätzlich unterstützt der Kanton Bern Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aktuell mit attraktiven Förderbeiträgen für den Ersatz von Elektroheizungen. Diese haben sich seit der Einführung des nationalen Impulsprogramms deutlich verbessert.

Beispiel Einfamilienhaus EFH: Förderbeitrag CHF 21 000
Elektroheizung ≤ 15 kW, Energiebezugsfläche (EBF) < 250 m2:
Beitrag für Ersatz durch Luft-Wasser-Wärmepumpe: CHF 6000
+ Beitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: CHF 15 000

Beispiel Mehrfamilienhaus MFH: Förderbeitrag CHF 51 600
Elektroheizung 30 kW, Energiebezugsfläche (EBF) 600 m2:
Beitrag für Ersatz durch Sole-Wasser-Wärmepumpe: CHF 15 600
+ Beitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: CHF 36 000
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Förderprogramm:
Elektroheizung bereits ersetzt?
Im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sind die Heizungssysteme hinterlegt und öffentlich einsehbar. Falls Sie die Elektroheizung bereits ersetzt haben und die GWR-Daten zu Ihrer Liegenschaft nicht aktuell sind, melden Sie uns dies bitte mit folgendem Formular. Das AUE wird dafür sorgen, dass das GWR aktualisiert wird.
- Formular: Daten aktualisieren
- Gebäude- und Wohnungsregister (map.geo.admin.ch)
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zur Ersatzpflicht von Elektroheizungen definiert das kantonale Energiegesetz in Art. 40 Abs. 2 KEnG und Art. 72 KEnG. Ausnahmen sind zudem geregelt in der kantonalen Energieverordnung in Art. 38 KEnV.
Kontakt bei Fragen
Stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail an elektroheizungen.aue@be.ch.