Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Berufsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren vom Amt für Wirtschaft (AWI) beraten und unterstützen Betriebe bei der Umsetzung.

Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass sie die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gefährden. Die ASA-Richtlinie 6508 fasst die wichtigsten Anforderungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zusammen. Für die Umsetzung der ASA-Richtlinie haben die Betriebe die Möglichkeit, ein eigenes Sicherheitssystem zu erstellen oder einer Branchen-, Betriebsgruppen- oder einer Modelllösung beizutreten.

ASA-Richtlinie 6508, Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit

Die zehn wichtigsten Punkte der ASA-Kontrolle sind:

  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
  2. Sicherheitsorganisation
  3. Ausbildung, Instruktion und Information
  4. Sicherheitsregeln
  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
  6. Massnahmenplanung und -realisierung
  7. Notfallorganisation
  8. Mitwirkung
  9. Gesundheitsschutz
  10. Kontrolle, Audit

Gesundheitsschutz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Verstärkt gilt dies für Jugendliche und Schwangere.

Mehr zum Gesundheitsschutz

Auskunft und Beratung

Auskunft und Beratung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erhalten Sie von unseren Arbeitsinspektorinnen oder  Arbeitsinspektoren.

  • Wählen Sie die für Sie zuständige Fachperson

Kampagne der EKAS «Hey Chef! Hey Chefin!»

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgaben. Viele Führungskräfte kommen diesem Grundsatz bereits nach, andere noch nicht. Mit der Aktion «Hey Chef! Hey Chefin!» will die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) weitere Arbeitgebende für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisieren.

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