Wenn Arbeit krank macht oder zu Unfällen führt, ist das für alle Beteiligten belastend. Durch zunehmende Absenzen sinkt die Produktivität und die Kosten steigen. Es lohnt sich also, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.
Gute Arbeitsbedingungen und wirtschaftliche Erfolge stärken das psychische und physische Wohlbefinden und steigern die Motivation und Arbeitsleistung.
Jugendarbeitsschutz
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten im Arbeitsgesetz besondere Bestimmungen:
- Nacht- und Sonntagsarbeit wird nur bewilligt, wenn dies notwendig ist, um die Ziele der Grundbildung zu erreichen.
Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit - Die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder für Förderprogramme ist möglich, aber bewilligungspflichtig.
Beschäftigung schulentlassener Jugendlichen unter 15 Jahren - Für kulturelle, künstlerische und sportliche Tätigkeiten sowie zu Werbezwecken dürfen Jugendliche kurzzeitig beschäftigt werden, die Tätigkeit ist jedoch meldepflichtig.
Beschäftigung von Jugendlichen im künstlerischen, kulturellen oder sportlichen Bereich
Mehr zum Jugendarbeitsschutz, SECO
Mutterschutz
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen von schwangeren Frauen und stillenden Müttern so anpassen, dass die Gesundheit von Mutter und Kind nicht beeinträchtigt wird. Das heisst, dass der schwangeren Frau statt Abend- oder Nachtarbeit und statt einer gefährlichen oder beschwerlichen Arbeit eine andere, gleichwertige Arbeit angeboten wird. Wenn dies nicht möglich ist, darf sie nicht beschäftigt werden und erhält weiterhin 80 Prozent des Lohns.
Stillenden Müttern müssen Sie Zeit geben für das Stillen oder Abpumpen. Wenn die Arbeitnehmerin im Betrieb stillt, stellt ihr der Betrieb einen geeigneten Ort zur Verfügung. Im ersten Lebensjahr des Kindes wird ein Teil der Stillzeit als bezahlte Arbeitszeit angerechnet.
Schutz vor psychosozialen Risiken
Zu den psychosozialen Risiken zählen Stress, Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Burnout, Monotonie und Gewalt.
Arbeitgebende haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht. Sie müssen Massnahmen ergreifen, um vorzubeugen und um Probleme zu bewältigen. Verschiedene Fachstellen bieten Hilfe und Unterstützung an.
Arbeitssicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Berufsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.
Auskunft und Beratung
Auskunft und Beratung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erhalten Sie von unseren Arbeitsinspektorinnen oder Arbeitsinspektoren.