Jugendliche dürfen für kulturelle, künstlerische und sportliche Tätigkeiten sowie zu Werbezwecken im Rahmen von Radio-, Fernseh-, Film- und Fotoaufnahmen und bei kulturellen Anlässen wie Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen, einschliesslich Proben, sowie bei Sportanlässen beschäftigt werden.
So melden Sie die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren
Schritt1
Sie wollen ein arbeitsvertragliches Verhältnis mit Jugendlichen unter 15 Jahren eingehen und sie für deren Einsätze bezahlen. Tätigkeiten in einem Sportverein oder Laientheater sind nicht meldepflichtig.
Schritt2
Sie melden die Mitarbeit von Jugendlichen unter 15 Jahren mindestens 14 Tage vor der Aufnahme der Tätigkeit mit dem folgenden Formular:
Schritt3
Mit der Meldung bestätigen Sie, dass Sie das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung eingeholt haben.
Schritt4
Senden Sie das Meldeformular per Post oder E-Mail an:
Amt für Wirtschaft
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail
Schritt5
Ohne Gegenbericht innert zehn Tagen ist die Beschäftigung zulässig.