Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beschäftigung von Jugendlichen im künstlerischen, kulturellen oder sportlichen Bereich

Jugendliche dürfen für kulturelle, künstlerische und sportliche Tätigkeiten sowie zu Werbezwecken im Rahmen von Radio-, Fernseh-, Film- und Fotoaufnahmen und bei kulturellen Anlässen wie Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen, einschliesslich Proben, sowie bei Sportanlässen beschäftigt werden.

So melden Sie die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren

Schritt
1

Sie wollen ein arbeitsvertragliches Verhältnis mit Jugendlichen unter 15 Jahren eingehen und sie für deren Einsätze bezahlen. Tätigkeiten in einem Sportverein oder Laientheater sind nicht meldepflichtig.

Schritt
2

Sie melden die Mitarbeit von Jugendlichen unter 15 Jahren mindestens 14 Tage vor der Aufnahme der Tätigkeit mit dem folgenden Formular:

Schritt
3

Mit der Meldung bestätigen Sie, dass Sie das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung eingeholt haben.

Schritt
4

Senden Sie das Meldeformular per Post oder E-Mail an:

Amt für Wirtschaft
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail

Schritt
5

Ohne Gegenbericht innert zehn Tagen ist die Beschäftigung zulässig.

Weitere Informationen

  • Vorgaben für die Beschäftigung von Jugendlichen

Seite teilen