Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie bei sachgerechter Benützung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden und die Umwelt nicht beeinträchtigen.
Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie bei sachgerechter Benützung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden und die Umwelt nicht beeinträchtigen.