Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Unterstellung industrielle Betriebe

Die Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz prüft, welche Betriebe oder Betriebsteile unter die Sondervorschriften für industrielle Betriebe fallen. Zu prüfende Betriebe werden den kantonalen Behörden von der SUVA oder vom SECO gemeldet oder sie werden im Plangenehmigungs- und Baubewilligungsverfahren von Neu- oder Umbauten sowie bei Betriebsbesuchen ermittelt.

Damit ein Betrieb gemäss Arbeitsgesetz als industrieller Betrieb gilt, muss er spezifische Kriterien erfüllen.

Als industriell gelten Betriebe, wenn

  • mehr als sechs Arbeitnehmende für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern beschäftigt werden. 
  • die Arbeitsweise oder die Arbeitsorganisation wesentlich durch Maschinen oder andere technische Einrichtungen oder durch serienmässige Verrichtungen bestimmt wird.
  • die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

So wird geprüft, ob ein Betrieb als industriell gilt

Schritt
1

Erhebung im Betrieb

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber ermittelt die Arbeitsinspektorin oder der Arbeitsinspektor anhand eines Fragebogens, ob der Betrieb oder Betriebsteil die Kriterien zur Unerstellung eines industriellen Beriebs erfüllt. Der Arbeitgeber kann dabei seine Meinung zur Frage der Unterstellung äussern.

Hinweis: Aus der Erhebung im Betrieb kann auch die Aufhebung der Unterstellung als industrieller Betrieb oder eine Mutation der Betriebsdaten resultieren.

Schritt
2

Entwurf der Verfügung

Der Betrieb kann innerhalb von 30 Tagen auf den Entwurf der Verfügung im Rahmen des rechtlichen Gehörs reagieren.

Schritt
3

Unterstellungsverfügung

Die Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügt definitiv die Unterstellung oder die Aufhebung der Unterstellung eines Betriebs oder Betriebsteils.

Schritt
4

Betriebsordnung

Industrielle Betriebe sind verpflichtet, eine Betriebsordnung zu erstellen und betriebsintern zu publizieren.

Merkblatt Betriebsordnung für industrielle Betriebe, SECO

Weitere Informationen

  • Wegleitung zur ArGV4: Artikel einzeln

  • Betriebsordnung, SECO

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