Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Industrielle Betriebe

Wer einen industriellen Betrieb errichten oder umgestalten will, benötigt für die Anlage eine Plangenehmigung der Fachstelle Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS). Sie prüft auch, welche Betriebe und Anlagen als industriell gelten.

Industrielle Betriebe sind Betriebe mit fester Anlage von dauerndem Charakter für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern oder für die Erzeugung, Umwandlung oder Übertragung von Energie, sofern

  • die Arbeitsweise oder die Arbeitsorganisation durch Maschinen oder andere technische Einrichtungen oder durch serienmässige Verrichtungen bestimmt werden und für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern oder für die Erzeugung, Umwandlung oder Übertragung von Energie wenigstens sechs Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder
  • die Arbeitsweise oder die Arbeitsorganisation wesentlich durch automatisierte Verfahren bestimmt werden, oder
  • das Leben oder die Gesundheit der Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Unterstellung industrielle Betriebe

Die Fachstelle ASGS prüft, welche Betriebe oder Betriebsteile unter diese Sondervorschriften für industrielle Betriebe fallen. Ist das der Fall, verfügt sie die Unterstellung als industrieller Betrieb.

Unterstellung industrielle Betriebe

Betriebsbewilligung

Vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit holt der Arbeitgeber bei der Fachstelle ASGS die Betriebsbewilligung ein. Für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe ist sie freiwillig. Die Fachstelle erteilt die Betriebsbewilligung, wenn Bau und Einrichtungen des Betriebes den Vorschriften entsprechen. Sie bestätigen mit dem Gesuch, dass Sie das Bauvorhaben gemäss der Baubewilligung ausgeführt haben.

Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung

Betriebsordnung

Für industrielle Betriebe erstellen Sie eine Betriebsordnung, die Sie zwischen dem Arbeitgeber und einer von den Arbeitnehmern frei gewählten Vertretung schriftlich vereinbaren oder vom Arbeitgeber nach Anhören der Arbeitnehmer erlassen. Reichen Sie die Betriebsordnung bei der Fachstelle AS/GS ein.

Merkblatt Betriebsordnung für industrielle Betriebe, SECO

Plangenehmigung ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens

Werden industrielle Betriebe ohne Baubewilligungsverfahren umgebaut oder Anlagen verändert, erteilt das Amt für Wirtschaft (AWI) die Plangenehmigung und die Betriebsbewilligung. Das Gesuch für die Plangenehmigung reichen Sie bei der Gemeinde mit den Baugesuchsformularen ein.

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