Bei Um- und Neubauten von Betrieben und Anlagen gelten Auflagen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (AS/GS). Die Fachstelle AS/GS erstellt Fach- und Amtsberichte und erteilt Plangenehmigungen sowie Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe.
Fach- und Amtsberichte im Baubewilligungsverfahren
Unternehmen müssen ihre Betriebe und Anlagen so erstellen, betreiben und unterhalten, dass diese die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden und die Umwelt nicht beeinträchtigen.
Das Amt für Wirtschaft (AWI) und das Amt für Umwelt und Energie (AUE) prüfen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die genehmigungspflichtigen Bauten und Anlagen.
Für welche Betriebe oder Anlagen das AWI und/oder das AUE einen Fachbericht oder eine Plangenehmigung zuhanden der Leitbehörde erstellt, finden Sie in der folgenden Liste:
Liste der genehmigungspflichtigen Bauten und Anlagen
Zur Beurteilung eines Bauvorhabens oder einer Plangenehmigung benötigen die Fachstellen folgende Unterlagen:
- 1.0 Baugesuchsformular
- 2.0 Technik
- 2.1 Immissionsschutz
- 3.3 Brandschutz
- 4.0 Sicherheit und Gesundheit
Die Fertigstellung des Bauvorhabens oder den Antrag um eine Ausnahmebewilligung reichen Sie ein bei der Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Vorbesprechen von komplexeren Projekten
Besprechen Sie Ihre geplanten Vorkehrungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit der Fachstelle AS/GS. Bei Fragen zur Umwelt kontaktieren Sie das Amt für Umwelt und Energie (AUE). Das ermöglicht Ihnen, die Baueingabe zu präzisieren oder die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen. Sie können damit das Bewilligungsverfahren beschleunigen.
Weitere Informationen
Anhand von praktischen Beispielen erläutert die Wegleitung des SECO die Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsschutz) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden, Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen.