Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Arbeitszeitbewilligungen und Verkauf

Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten. Es gibt generelle Ausnahmen für Betriebe, die auf Nacht- und Sonntagsarbeit angewiesen sind. Alle anderen Betriebe benötigen für die Nacht- und Sonntagsarbeit eine Bewilligung. 

Verkaufsgeschäfte müssen die Ladenöffnungszeiten einhalten, die im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe festgelegt sind.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Arbeitssicherheit

  • Gesundheitsschutz

Seite teilen