Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten. Es gibt generelle Ausnahmen für Betriebe, die auf Nacht- und Sonntagsarbeit angewiesen sind. Alle anderen Betriebe benötigen für die Nacht- und Sonntagsarbeit eine Bewilligung.
Verkaufsgeschäfte müssen die Ladenöffnungszeiten einhalten, die im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe festgelegt sind.
- ArbeitszeitbewilligungenSie können für dringende Nacht- und Sonntagsarbeit eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft beantragen.
- VerkaufLadenöffnungszeiten, Preisbekanntgabe, Abgabe und Verkauf von Alkohol und Tabak