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Moderhinke

Die Moderhinke ist eine schmerzhafte, ansteckende Klauenerkrankung. Die Verbreitung erfolgt vor allem über Ausstellungen, Märkte, durch Tierzukauf oder –tausch, bei der Sömmerung oder auf Gemeinschaftsweiden.

Nationale Moderhinkebekämpfung

Am 1. Oktober 2024 ist das nationale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm gestartet. Innerhalb von fünf Jahren soll die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als ein Prozent aller Schafhaltungen vorkommen. Das Programm wird von den Kantonen organisiert und vom Bund national koordiniert.

So läuft das Bekämpfungsprogramm ab

  • Jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafherden mit Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht.
  • Tierarztpraxen mit seuchenpolizeilichem Auftrag organisieren die Probeentnahme.
  • Moderhinke-negative Schafhaltungen müssen vor einer Reinfektion geschützt werden.
  • Schafhalterinnen und Schafhalter mit Moderhinke-positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht.
  • Schafhaltungen mit Moderhinke bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit Moderhinke-negativem Resultat vorliegt.
  • Schafhaltungen, die bis zum Ende der Untersuchungsperiode am 31. März nicht getestet sind, werden für den Tierverkehr gesperrt, und es wird die umgehende Beprobung angeordnet.

Aktueller Stand

Gegenüber dem Vorjahr konnte der Anteil Moderhinke-positiver Schafhaltungen im Kanton Bern in der Untersuchungsperiode 2025/2026 von 30 Prozent auf 10 Prozent gesenkt werden. Reinfektionen treten vor allem in Betrieben mit Sömmerung auf. Besonders betroffen sind Alpen mit im Vorjahr infizierten Bestössern und Gemeinschaftsalpen, ferner generell Betriebe mit Infektionen im Vorjahr.

Untersuchungsergebnisse und aktueller Stand: Dashboard BLV

Start in die dritte Untersuchungsperiode

Die dritte Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober 2026 bis am 31. März 2027. Um den Risiken in Zusammenhang mit der Sömmerung und früheren Moderhinke-Infektionen zu begegnen, werden im Kanton Bern für die Untersuchungsperiode 2026/2027 besondere Massnahmen getroffen. Diese entnehmen Sie der Information an die Schafhaltenden vom August 2026:
Information an die Schafhaltenden vom August 2026

Schafhaltungen schützen

Moderhinke-freie Sömmerung

Probenahme

Hier finden Sie die für Ihre Gemeinde zuständige Tierarztpraxis:

Sanierung

Schafhaltung registrieren und Schafe in der Tierverkehrsdatenbank TVD melden

Durch eine korrekte Registrierung und korrekte TVD-Meldungen tragen Sie zu einer effizienten Organisation des Bekämpfungsprogramms bei und vermeiden unnötige Einschränkungen des Tierverkehrs.

Beratungsangebote

Für eine Moderhinkeberatung wenden Sie sich an Ihre Bestandestierärztin oder Ihren Bestandestierarzt oder an eine/n BGK-anerkannten Moderhinke-Berater/-in. Die Kontaktangaben der BGK-Moderhinke-Berater/innen finden Sie hier: Liste Moderhinkeberater

Häufige Fragen

Weitere Informationen

  • Moderhinke-Bekämpfungsprogramm, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

  • Moderhinke erfolgreich sanieren, Universität Bern

  • Moderhinke, Informationen des Beratungs- und Gesundheitsdienstes Kleinwiederkäuer

  • Untersuchungsergebnisse und aktueller Stand: Dashboard BLV

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