Die Moderhinke ist eine schmerzhafte, ansteckende Klauenerkrankung. Die Verbreitung erfolgt vor allem über Ausstellungen, Märkte, durch Tierzukauf oder –tausch, bei der Sömmerung oder auf Gemeinschaftsweiden.
Nationale Moderhinkebekämpfung
Am 1. Oktober 2024 ist das nationale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm gestartet. Innerhalb von fünf Jahren soll die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als ein Prozent aller Schafhaltungen vorkommen. Das Programm wird von den Kantonen organisiert und vom Bund national koordiniert.
So läuft das Bekämpfungsprogramm ab
- Jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafherden mit Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht.
- Tierarztpraxen mit seuchenpolizeilichem Auftrag organisieren die Probeentnahme.
- Schafhalterinnen und Schafhalter mit Moderhinke-positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht.
- Schafhaltungen mit Moderhinke bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit Moderhinke-negativem Resultat vorliegt.
- Moderhinke-negative Schafhaltungen müssen vor einer Reinfektion geschützt werden.
- Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sind, werden für den Tierverkehr gesperrt, und es wird die umgehende Beprobung angeordnet.
Hier finden Sie die Präsentation der Infoveranstaltungen für Schafhalterinnen und Schafhalter: Präsentation zum Moderhinke-Bekämpfungsprogramm
Aktueller Stand (Stand 21. April 2025)
Probenahme
Hier finden Sie die für Ihre Gemeinde zuständige Tierarztpraxis:
Sanierung
Schafhaltungen schützen
Moderhinke-freie Sömmerung
Schafhaltung registrieren und Schafe in der Tierverkehrsdatenbank TVD melden
- Falls noch nicht geschehen: Registrieren Sie Ihre Schafhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie alle Geburten sowie alle Zu- und Abgänge in der TVD: Tiere kennzeichnen und melden
Durch eine korrekte Registrierung und korrekte TVD-Meldungen tragen Sie zu einer effizienten Organisation des Bekämpfungsprogramms bei und vermeiden unnötige Einschränkungen des Tierverkehrs.
Beratungsangebote
Für eine Moderhinkeberatung wenden Sie sich an Ihre Bestandestierärztin oder Ihren Bestandestierarzt oder an eine/n BGK-anerkannten Moderhinke-Berater/-in. Die Kontaktangaben der BGK-Moderhinke-Berater/innen finden Sie hier: Liste Moderhinkeberater des BLV