Halterinnen und Halter müssen gewisse Tierarten kennzeichnen und registrieren. Halterinnen und Halter von Klauentieren, Pferden und Geflügel müssen zudem ihren Tierbestand in der nationalen Tierverkehrsdatenbank abbilden.
Hunde
Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank Amicus registriert werden.
Klauentiere
Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine müssen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter mit den offiziellen TVD-Ohrmarken gekennzeichnet werden.
Zugänge und Abgänge von Tieren oder die Teilnahme an Märkten und Ausstellungen müssen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst werden.
Pferde
Pferde, Esel und Ponys müssen mit einem Microchip gekennzeichnet sein.
Der Tierverkehr muss auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) abgebildet werden.
Bienen
Bienenstände müssen mit einer Bienenstandsplakete gekennzeichnet sein und es muss eine Bestandeskontrolle (Zugänge, Abgänge, Standorte, Verstelldaten) geführt werden.