Es gibt Schadorganismen, die im Wald grosse Schäden anrichten können und die deswegen bekämpft werden. Für besonders gefährliche Schadorganismen besteht zudem eine Meldepflicht.
Die Risiken für den Wald steigen. Es ist zu erwarten, dass es mit der Klimaveränderung häufiger zu Befall durch Schaderreger kommen wird. Ein wärmeres Klima kann zudem das Überleben von gebietsfremden Schädlingen begünstigen, gegen welche die Bäume weniger gut gewappnet sind als gegen einheimische. Gebietsfremde Arten nehmen zu, weil die Mobilität und der globale Handel wachsen.
Als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer können Sie sich von Ihrer Revierförsterin, Ihrem Revierförster zu Schadorganismen in Ihrem Wald beraten lassen.
Drei Arten von Schadorganismen
Im Wald werden folgende Arten von Schadorganismen unterschieden:
- «Gefährliche Schadorganismen»: Sie können einheimisch sein wie der Buchdrucker (Borkenkäfer). Sind sie gebietsfremd und bereits so weit verbreitet, dass sie nicht mehr bekämpft werden können, werden sie ebenfalls als «gefährlich» eingestuft (z.B. Eschentriebsterben).
- «Besonders gefährliche Schadorganismen»: Gebietsfremde Schadorganismen, die noch nicht oder nur lokal in der Schweiz vorkommen, aber sehr grosse Schäden anrichten können. Für diese Schadorganismen besteht eine Meldepflicht.
- «Neobiota»: Mehr Informationen zu den Neobiota im Kanton
So gehen Sie vor
Schritt1
Sie haben den Verdacht, dass Sie einen besonders gefährlichen Schadorganismus im Wald gefunden haben? Beispiele für solche meldepflichtigen Schadorganismen:
- Asiatischer Laubholzbockkäfer
- Citrusbockkäfer
- Eschenprachtkäfer
- Japankäfer
- Kiefernholznematode
Schritt2
Dokumentieren Sie Ihren Fund mit Fotos und fangen Sie den Schädling ein, sofern möglich.
Schritt3
Füllen Sie das Meldeformular aus: