Betriebe und Organisationen, die Lebensmittel abgeben, melden sich beim Kantonalen Laboratorium an. Ebenfalls meldepflichtig sind Änderungen der Betriebsdaten und Betriebsschliessungen.
Sie sind meldepflichtig, wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen.
So gehen Sie vor
Schritt1
Füllen Sie das Meldeformular aus.
Sie benötigen folgende Angaben:
- Inhaber/Inhaberin der Betriebsbewilligung
- Betriebsadresse
- MwSt-konforme Rechnungsadresse
- Adresse von Zweig- oder Lagerbetrieben
- BUR-Nummer (Nummer im Betriebs- und Unternehmensregister), falls bekannt
- UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer gemäss Unternehmens-Identifikationsregister des Bundes)
Schritt2
Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Meldeformular erfasste E-Mail-Adresse.
Schritt3
Erstellen Sie eine Selbstkontrolle, in der Sie aufzeigen, dass Sie das Lebensmittelgesetz und zugehörigen Verordnungen einhalten.
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