Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Lebensmittelbetrieb melden

Betriebe und Organisationen, die Lebensmittel abgeben, melden sich beim Kantonalen Laboratorium an. Ebenfalls meldepflichtig sind Änderungen der Betriebsdaten und Betriebsschliessungen.

Sie sind meldepflichtig, wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Füllen Sie das Meldeformular aus.

Sie benötigen folgende Angaben:

  • Inhaber/Inhaberin der Betriebsbewilligung
  • Betriebsadresse
  • MwSt-konforme Rechnungsadresse
  • Adresse von Zweig- oder Lagerbetrieben 
  • BUR-Nummer (Nummer im Betriebs- und Unternehmensregister), falls bekannt
  • UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer gemäss Unternehmens-Identifikationsregister des Bundes)

Online-Meldeformular für Betriebe

Schritt
2

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Meldeformular erfasste E-Mail-Adresse.

Schritt
3

Erstellen Sie eine Selbstkontrolle, in der Sie aufzeigen, dass Sie das Lebensmittelgesetz und zugehörigen Verordnungen einhalten.

Selbstkontrolle Lebensmittelbetriebe

Weitere Informationen

  • Häufige Fragen (FAQ) Sichere Lebensmittel

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