Im Kanton Bern gelten ab 1. Januar 2026 neue Vorschriften zur Solarpflicht für Neubauten und Erweiterungen sowie für Parkplätze. Für bestehende Bauten gilt neu eine Meldepflicht bei umfassenden Dachsanierungen.
Energierechtliche Grundlagen – Minimalanforderungen an die Energienutzung
Das Kantonale Energiegesetz (KEnG) regelt die Grundlagen in den Artikeln 39a bis 39e. Die Kantonale Energieverordnung (KEnV) regelt die Detailbestimmungen in den Artikeln 19a bis 19h.
Vollzugshilfen und Energienachweise
Detaillierte Informationen zum Vollzug sind der Vollzugshilfe EN-Solar BE zu entnehmen.
Energienachweise (Hinweis: Verwenden Sie ein PDF-Programm)
- Nachweisformular EN-Solar BE - für Neubauten und Parkplätze
- Nachweisformular EN-101 BE - für kleine Wohnbauten
Energieberatung
Nutzen Sie das kostenlose telefonische Erstberatungsangebot der öffentlichen regionalen Energieberatungen. Die Energieberatung Ihrer Region finden Sie hier:
Förderbeiträge
Solarthermie-Anlagen werden durch den Kanton Bern gefördert. Photovoltaik-Anlagen werden durch den Bund, über die Zertifizierungsstelle Pronovo AG, gefördert (Einmalvergütung).
Kantonal gefördert werden ausserdem Gesamtsanierungen und energieeffiziente Neubauten, als deren Bestandteile sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermie-Anlagen anrechenbar sind. Kumulativ ist die Einmalvergütung von Pronovo möglich. Allenfalls zusätzliche in Ihrer Gemeinde verfügbare Fördermöglichkeiten finden Sie auf energiefranken.ch
Kontakt bei Fragen
Stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail.
Hinweis zur Bearbeitung der EN-Formulare
Damit die EN-Formulare einwandfrei funktionieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Laden Sie das Formular herunter.
- Speichern Sie es lokal ab.
- Öffnen Sie es anschliessend, am besten mit dem Adobe Acrobat Reader.
Die Formulare funktionieren beim Öffnen in einem Web-Browser nicht.
