Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Heizungsersatz

Ein Wärmeerzeugerersatz ist meldepflichtig. Die Erfüllung der Anforderungen ist nachzuweisen. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen dürfen seit 2012 weder neu installiert noch mit ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen ersetzt werden. Bestehende Elektroheizungen – zentral wie dezentral platziert - sind bis Ende 2031 durch erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen. Hier finden Sie die nötigen Informationen und Unterlagen.

Energierechtliche Grundlagen - Minimalanforderungen an die Energienutzung

Hinweis zur Bearbeitung der EN-Formulare

Damit die EN-Formulare einwandfrei funktionieren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Laden Sie das Formular herunter.
  2. Speichern Sie es lokal ab.
  3. Öffnen Sie es anschliessend, am besten mit dem Adobe Acrobat Reader.

Die Formulare funktionieren beim Öffnen in einem Web-Browser nicht.

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