Ein Wärmeerzeugerersatz ist meldepflichtig. Die Erfüllung der Anforderungen ist nachzuweisen. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen dürfen seit 2012 weder neu installiert noch mit ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen ersetzt werden. Bestehende Elektroheizungen – zentral wie dezentral platziert - sind bis Ende 2031 durch erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen. Hier finden Sie die nötigen Informationen und Unterlagen.
Energierechtliche Grundlagen - Minimalanforderungen an die Energienutzung
Hinweis zur Bearbeitung der EN-Formulare
Damit die EN-Formulare einwandfrei funktionieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Laden Sie das Formular herunter.
- Speichern Sie es lokal ab.
- Öffnen Sie es anschliessend, am besten mit dem Adobe Acrobat Reader.
Die Formulare funktionieren beim Öffnen in einem Web-Browser nicht.
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